Europäischer Gerichtshof schützt Rassismus-Denunziation der Islamkritik

Posted on Januar 11, 2018

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EGMR schützt freie Äusserung der Meinung titelt die NZZ zum jüngsten Urteil des EGMR:

https://www.nzz.ch/schweiz/egmr-schuetzt-freie-aeusserung-der-meinung-ld.1345921

Das Gegenteil ist der Fall. Der EGMR schützt die Kriminalisierung der freien Meinung, wie die SVP sie geäussert hatte.

Das Bundesgericht hatte einer gesinnungskontrollierenden Stiftung verboten, eine Aussage eines SVP-Jungpolitikers als «verbalen Rassismus» zu bezeichnen. Für die Strassburger Richter hat die Schweiz damit die Meinungsäusserungsfreiheit der Stiftung verletzt.

Was für ein Dummi hat diesen Titel ausgedacht. Die Kriminalisierung der freien und islamkritischen Meinung als „Rassismus“ durch die Stiftung wird vom EGMR auch noch gutgeheissen. Eine perverse Vorstellung, dass die Zensur die Meinungsfreiheit stärkt. Das ist Newspeak. Hiermit wird jede islamkritische Äusserung als Rassismus gebrandmarkt.

Am 5. November 2009 führte die Junge SVP Thurgau in Frauenfeld eine Kundgebung für die Minarett-Initiative durch, über die das Schweizer Stimmvolk drei Wochen später abstimmen sollte. Landesweit wurde hitzig über die umstrittene Vorlage diskutiert. Auch der Präsident der Jungen SVP Thurgau äusserte sich zur Initiative und sagte in seiner Rede, «es sei an der Zeit, der Ausbreitung des Islams Einhalt zu gebieten. Mit der Kundgebung wolle die Junge SVP in einer aussergewöhnlichen Zeit eine ausser-gewöhnliche Massnahme ergreifen. Ferner fügte er an, die Schweizer Leitkultur, welcher das Christentum zugrunde liege, dürfe sich nicht von anderen Kulturen verdrängen lassen. Ein symbolisches Zeichen wie das Minarettverbot sei daher ein Ausdruck für den Erhalt der eigenen Identität».

Diese Aussagen wurden später auf der Website der Jungen SVP Thurgau publiziert, wo sie die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus entdeckte und sie auch auf ihrer eigenen Website aufführte – unter der Rubrik «verbaler Rassismus». Der SVP-Jungpolitiker forderte die Stiftung auf, den Text vom Netz zu nehmen. Da diese seiner Aufforderung nicht folgte, klagte er sie 2011 am Bezirksgericht Frauenfeld ein und machte eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Die Klage wurde abgewiesen, doch das Obergericht entschied anders und verbot der Stiftung, die Aussagen des Jungpolitikers unter der Rubrik «verbaler Rassismus» zu publizieren. Das Bundesgericht stützte in der Folge den Entscheid des Obergerichts.

Negatives Islam-Bild suggeriert

Die Stiftung GRA erhob gegen das Urteil des Bundesgerichts Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser kommt nun zum Schluss, dass die Schweiz mit seinem Urteil die Meinungsäusserungsfreiheit der Stiftung verletzt habe. Der EGMR argumentiert, sowohl die Aussage des SVP-Jungpolitikers als auch das Aufführen der Aussage auf der Website der Stiftung seien Teil einer politischen Debatte gewesen und der aktive Jungpolitiker müsse mit öffentlicher Kritik von Gegnern und Andersdenkenden rechnen. Zudem sei der Stiftung in einer demokratischen Gesellschaft eine ähnliche Wächterrolle zuzuschreiben wie der Presse.

Stiftung als Wächterrat etabliert? Sonst noch was? «Negatives Bilds vom Islam» verboten? Das ist Scharia-Rechtsprechung. Was sind das für Meinungsdiktsatoren, die einer Schweizer demokratischen Partei vorschreiben wollen, welches Bild vom Islamofaschismus sie hat?!

Die famose Stiftung übernimmt die Rolle der islamischen Religionspolizei. Islamkotau wird also gerichtlich vorgeschrieben, Islamkritik darf als Rassismus denunziert werden.

Haben die sauberen Meinungswächter von dieser Stiftung „gegen Rassismus und Antisemitismus“  sich schon mit dem islamischen Antijudaismus befasst? Sind sie schon gegen die Verteilung  antijüdischer Hass-und Hetzschriften der Koranverteiler eingeschritten? Oder kriminalisieren sie lieber die Kritiker der islamischen Hetz- und Hassbotschaften gegen die „Ungläubigen“, gegen Juden, Christen, Atheisten?  So wie der Islamkriecher und -ignorant Schawinski den Korankritiker Thiel als Rassisten zu verunglimpfen beliebt. Die GRA scheint mit islam-servilen Kriecherkreaturen besetzt zu sein.
Wie lange lässt die Schweiz sich noch von EU-Islamduckmäusern massregeln!

Im Gegensatz zum Bundesgericht hält der EGMR fest, das Werturteil der Stiftung, die Äusserungen des SVP-Jungpolitikers seien «verbaler Rassismus», weise eine sachliche Grundlage auf. Die Aussage, wonach die Schweizer Leitkultur gegen die Expansion des Islams zu schützen sei, suggeriere ein Negativbild des Islams, wogegen es die schweizerische Kultur zu verteidigen und zu schützen gelte. Der EGMR vertritt die Meinung, dass der Begriff des Rassismus im Rahmen einer öffentlichen Debatte nicht auf den strafrechtlichen Rassismus-Begriff verengt werden sollte. Ferner habe die Stiftung nie behauptet, die Aussagen des SVP-Jungpolitikers seien strafbar.

Letzteres ist eine Behauptung von dreister Verlogenheit. Rassismus ist nach Schweizer StGB strafbar, Artikel 261bis. Die Stiftung streitet ab, was sie bewusst anrichten will, die Kriminalisierung und Ausschaltung der Islamkritik, die noch über die Rassismus-strafnorm hinaus kriminalisiert werden soll. Das EU-Gericht unterstellt der infamen  Denunziation also eine sachliche Grundlage, – der Islamkritik und der Warnung vor Islamisierung aber keine solche, was alles über die Qualität dieser korrupten Instanz sagt, die sich als islamsserviler Meinungswächterrat wider die CH-Demokratie aufspielt.

Bundesgericht urteilte anders

Das Bundesgericht war in seinem Urteil aus dem Jahr 2012 zum Schluss gekommen, dass, wer sich gegen die Verbreitung des Islams und für den Erhalt der Schweizer Leitkultur ausspreche, nicht als Rassist bezeichnet werden darf. Der Vorwurf sei sachlich falsch und verletze die Persönlichkeitsrechte des Jung-politikers. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Personen, die sich in einer politischen Auseinandersetzung öffentlich exponierten, grundsätzlich mehr Kritik in Kauf nehmen müssten. Zwar habe der Jungpolitiker das Eigene, nämlich das Christentum, dem Fremden in Form des Islams gegenübergestellt, es von diesem abgegrenzt und als schutz- und verteidigungswürdig bezeichnet. Daraus ergebe sich aber weder eine pauschale Herabsetzung der Angehörigen des Islams noch eine grundsätzliche Geringschätzung von Muslimen.

Die Schweiz muss die Stiftung GRA mit 5000 Euro entschädigen.

Die Stiftung findet offenbar die Kritik von Christen an der totalitären Eroberungs-religion „rassistisch“, aber die koranischen Mordaufrufe gegen Juden und andere „Ungläubige“ sind in Ordnung?  

Entscheid Nr. 18597/13 vom 9. 1. 18 des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Urteil des islamunterwürfigen EGMR ist ein weiterer Schlag  gegen die Schweizer Demokratie.

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Deutsche Journalisten als Gesinnungsüberwacher

Eva Herman deckt auf: Prominente Journalisten „säubern“ Facebook

http://www.journalistenwatch.com/2018/01/04/eva-herman-deckt-auf-prominente-journalisten-saeubern-facebook/

Seit 1. Januar 2018 ist das Netzwerksdurchsetzungsgesetz von Bundesjustiz-minister Heiko Maas in Kraft getreten. Wer allerdings bei Facebook gesperrt oder gelöscht wird, verdankt dies nicht etwa einigen dafür eingesetzten Juristen. Nein, die Verantwortung für viele immer einschneidendere Lösch- Entscheidungen tragen allermeist deutsche Mainstream-Journalisten, deren Namen und Gesichter wir häufig kennen und die nicht selten in einflussreicher und prominenter Position arbeiten. Die wenigsten Menschen heute wissen: Diese „Qualitätsjournalisten“ von ARD/ZDF, STERN, SPIEGEL & Co arbeiten als „Ordnungshüter“ für ein extra eingeteiltes Internet-Portal namens CORRECTIV.

Diese Einrichtung ermächtigt die mächtigsten Mainstream-Journalisten zur Verhängung von „Denkverboten“ und „Gesinnungsterror“ gegen die Bürger, wie viele User diese Vorgänge inzwischen bezeichnen. CORRECTIV wird als bislang einziges „Säuberungskommando“ für Facebook eingesetzt. Dass die Finanzierung zahlreicher dieser genannten „Überwachungs“-Aktionen aus den Stiftungen des bekannten US-Milliardärs und Hedge-Fonds-Spekulanten George Soros erfolgt, sollte in diesem Zusammenhang durchaus erwähnt werden.

Das Denunziantentum hat in Deutschland Tradition. Zur Nazizeit waren es so viele, dass die Anzahl der Anzeigen der Partei unangenehmen war, das kratzte am Image vom einigen Volk. Heute sitzen die Duckmäuser und Denunzianten als Dhimmis vom Dienst in den gleichgeschalteten Medien, die keine Regimekritik von «Rechtspopulisten» (für die DLF-Kreaturen pauschal «Rassisten Nationalisten Neonazis») und Islamkritikern dulden.(http://www.deutschlandfunk.de/ex-breitbart-chef-die-drei-fehler-des-stephen-bannon.720.de.html?dram:article_id=408006

Wen wundert es noch, dass Journalisten selber das schmutzige Geschäft der Gesinnungsüberwachung und Kriminalisierung der Kritiker übernehmen. Es sind deutsche Medien, die sich als Moralwächter gegenüber Polen und Ungarn aufspielen und die Folgen der einsamen demokratiewidrigen gesetzesbrecherischen Merkel-entscheide allen anderen europäischen Ländern zumuten wollen. Es ist die alte Untertanenmentalität, die sich dem Regime andient und gegenüber Kritikern der moslemischen Massenmigration wie Orban in herrenmenschlicher Attitude auftritt und die einzige demokratisch gewählte Oppositionspartei dämonisiert. Hurrah hurrah die Stasi ist wieder da.

Was facebook nicht zensuriert, sind die Morddrohungen moslemischer Messerstecher:

http://www.pi-news.net/2018/01/alb-traumpaar-morchid-und-juliane-schleierfahndung-in-hannover/