Nebelhorn Juni 2010

Juni 10

>Schubarth verteidigt das Volksrecht

>Kesseltreiben der schlechten Verlierer

>Moderate Muslima gegen Schweizer Volksrecht

>Leistungsstarke Lautsprecher

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1.6.10

Schubarth verteidigt das Volksrecht

Von Martin Schubarth (Alt Bundesrichter), der von der Medienmafia aus seinem Amt gemobbt wurde, weil er einem NZZ-Journalisten ins Gesicht gespuckt haben sollte. Seine Demission erfolgte aufgrund einer höchst fragwürdigen nicht bewiesenen Beschuldigung durch einen journalistischen Gegner. Die Weltwoche hat ihn damals gegen die NZZ u.ä. stromlinienförmige Erscheinungen der Schweizer Meinungskartelle verteidigt.

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Anm. 2016: Zur Ergänzung:

Schubarth über den Wächterrat von Strassburg: (2011)

http://www.svp-ittigen.ch/index_htm_files/DerWaechterrat.pdf

http://www.tagblatt.ch/nachrichten/schweiz/tb-in/Einige-Urteile-sind-schlicht-falsch;art120101,2621652

Interview mit Alt Bundesrichter Martin Schubarth im St. Galler Tagblatt zu den Volksrechten

26. Juli 2011, 01:03 Uhr

  • «Einige Urteile sind schlicht falsch“
  • Minarettverbot und Ausschaffungs-Initiative haben den Streit um die Schaffung eines Verfassungsgerichts neu belebt. Alt Bundesrichter Martin Schubarth über
  • Volksrechte, die Defizite des Bundesgerichts und heikle Gerichtsentscheide.
  • Herr Schubarth, die Diskussion um die Schaffung eines Verfassungsgerichts ist neu entflammt. Genügt das Bundesgericht nicht mehr?
  • Martin Schubarth: Der Sache nach geht es in dieser Diskussion darum, wer den Inhalt der Verfassung konkretisiert. Nach geltendem Recht ist es der Gesetzgeber, also das Parlament und das Volk, das entweder ausdrücklich oder, falls kein Referendum ergriffen wird, stillschweigend dem Gesetz zustimmt. Ändert man dies, besteht die Gefahr, dass ein kleines Richtergremium anstelle des Gesetzgebers die Gesetze macht.
  • Das ist die Argumentation der Gegner: Ein Verfassungsgericht schwächt die Volksrechte.
  • Schubarth: Wenn ein Verfassungsgericht Gesetze annullieren kann, die in der Schweiz zumindest stillschweigend vom Volk angenommen wurden, ist die Beeinträchtigung der Volksrechte offensichtlich.
  • Können Sie ein Beispiel nennen?
  • Schubarth: Nehmen wir die Fristenlösung: In Deutschland wurde sie von fünf Verfassungsrichtern kassiert, die ein Verbot der Fristenlösung in die Verfassung hineingelesen haben, das aber dort nicht drinsteht. In der Schweiz hat das Volk der Fristenlösung zugestimmt. Dass ein kleines Richtergremium einen solchen Entscheid des Souveräns überprüfen könnte, wäre höchst problematisch.
  • Warum?
  • Schubarth: Der Inhalt der Verfassung ist in der Regel sehr unbestimmt. Deshalb ist es sinnvoll, dem Gesetzgeber die Konkretisierung der Verfassung zu überlassen. Ergibt sich aus der Rechtsgleichheit, dass Versicherungsprämien für Mann und Frau einheitlich sein müssen? Oder darf man etwa bei der Autohaftpflicht höhere Prämien für Männer vorsehen, weil die Raser, die schwere Unfälle bauen, fast ausschliesslich Männer sind? Das sind Fragen, die der Gesetzgeber entscheiden sollte und nicht ein Gericht.
  • Mit welche Begründung?
  • Schubarth: Gesetze sind in der Schweiz in der Regel abgestützt auf eine breite demokratische Diskussion, wozu vor allem das Vernehmlassungsverfahren und das Zweikammersystem beitragen. Ein Urteil des Bundesgerichts über die Gültigkeit eines Bundesgesetzes entbehrt einer solchen Grundlage. Vielfach fehlt dem Bundesgericht auch die gesetzgeberische Sachkunde.
  • Zahlreiche Länder machen aber offenbar gute Erfahrungen mit Verfassungsgerichten.
  • Schubarth: Verfassungsgerichte bestehen vor allem in Ländern, die schlechte Erfahrungen mit Diktaturen gemacht haben – Deutschland, Italien, Spanien, Portugal und die ehemaligen kommunistischen Staaten. Länder mit einer kontinuierlichen Entwicklung wie Holland, England und die skandinavischen Staaten haben aus Vertrauen gegenüber dem Gesetzgeber keine Verfassungsgerichtsbarkeit nötig.
  • In der Schweiz ist das Parlament dafür zuständig, die allgemeinen Grundsätze der Verfassung in Gesetzen zu konkretisieren. Aber wer kontrolliert das Parlament?
  • Schubarth: Eine Kontrolle der letzten Kontrollinstanz ist logischerweise nicht möglich. Das Bundesgericht kann aber schon heute darauf hinweisen, dass ein Bundesgesetz verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, und den Gesetzgeber einladen, über eine Gesetzesänderung nachzudenken.
  • Wenn ein Gesetz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, kann auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingreifen. Sollte man dem Bundesgericht nicht die gleiche Möglichkeit geben?
  • Schubarth: Sache des Bundesgerichtes ist es, die schweizerische Rechtsordnung zu verteidigen. Der Fall eines Gesetzes, das der EMRK widerspricht, ist so selten, dass deswegen keine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit eingeführt werden muss. Im übrigen zeigen die beiden konträren Urteile des EGMR zum Kruzifix in italienischen Schulen, dass der Inhalt der EMRK sehr unbestimmt ist. Man sollte nicht präventiv vor dem EGMR in die Knie gehen. Einige seiner Urteile sind schlicht falsch, wie auch das Bundesgericht kürzlich festhalten musste.
  • Welche?
  • Schubarth: Ein krasser Fall: Nach bisher geltendem Recht muss die Grundversicherung die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung nur dann übernehmen, wenn die betroffene Person an ihrem Wunsch auch nach einer zweijährigen Bedenkzeit festhält. Der EGMR sah hier aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine Menschenrechtsverletzung.
  • Weshalb nicht?
  • Schubarth: Niemand hatte die Person an einer Geschlechtsumwandlung gehindert. Die EMRK gibt kein Recht auf Leistungen der Krankenversicherungen. Und erst recht nicht auf eine Wartefrist von anderthalb statt zwei Jahren. Wenn sie sich nicht an die in der Schweiz gültige Zweijahresregel hält, muss sie die finanziellen Konsequenzen selber tragen.

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1.6.10 20

Kesseltreiben der schlechten Verlierer

Daniel Zingg über den Islamkritiker Heinz Gstrein:

Einer der wichtigsten Exponenten im Abstimmungskampf um das Minarettverbot war Dr. Heinz Gstrein. Als Orientalist und Islam-Sachverständiger bestritt er viele Vorträge, Podien und TV-Auftritte. Die Basler Zeitung publizierte einen Tag vor der Abstimmung Nachstehendes:

  • «Hochstapler wirbt für Minarettverbot – Islamfachmann Heinz Gstrein geht als ‚Professor der Universität Wien‘ auf Stimmenfang.“

Und damit nicht genug. Am 4. Dezember ist in der gleichen Zeitung in einem Untertitel zu lesen:

  • „Als ‚NZZ-Nahostkorrespondent‘ und ‚Professor an der Universität Wien‘ kämpfte Heinz Gstrein für die Minarett-Initiative. Beide Titel trägt er zu Unrecht.“

 

Telefonisch äusserte sich Heinz Gstrein zu diesen Vorwürfen gegenüber Position. Bemerkenswerterweise war er gerade unterwegs Richtung Wien, wo er diese und nächste Woche an der Universität Vorlesungen halten wird. Er bezeichnete die unhaltbaren Vorwürfe als gemeine Attacke schlechter Verlierer. Während Jahren sei er akkreditierter NZZ-Journalist gewesen, so Gstrein. Die Akkreditierung (hier einsehen) sei vom damaligen Chefredakteur Dr. Hugo Bütler unterzeichnet. Zu den bereits am 28. November gegen Heinz Gstrein erhobenen Vorwürfen in der Basler Zeitung verfasste er folgende Stellungnahme:

  • „Die Basler Zeitung veröffentlicht in ihrer Samstagausgabe vom 28. November 2009 einen fünfspaltigen Artikel unter dem nicht nur reisserischen, sondern vor allem ehrenrührigen Titel Hochstapler wirbt für Minarettverbot – Islamfachmann Heinz Gstrein geht als „Professor der Universität Wien“ auf Stimmenfang. In dem mit einem Foto von Gstrein versehenen Pamphlet bestreitet Autor Renato Beck dessen fachliche Kompetenz in Sachen Islam und Minarett sowie seine universitäre Legitimation. Führenden Exponenten der Initiative gegen den Bau von Minaretten wird unterstellt, dem „Hochstapler“ Gstrein auf den Leim gegangen zu sein oder ihn sogar bewusst aufgebaut zu haben. Der ganze Artikel der Basler Zeitung zielt darauf ab, den Islam-Experten Gstrein als allgemein und akademisch inkompetent zu disqualifizieren und mit ihm die ganze Initiative, die sich auf solche falsche Fachleute stütze. – Diese Behauptungen in der Basler Zeitung sind nicht nur ein Verstoss gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, sondern stellen eine beabsichtigte Verdrehung und Verfälschung der Tatsachen dar, mit dem Ziel, die Befürworter der Initiative am Tag vor der Abstimmung zu verunsichern. Redaktor Beck lagen vor dem Druck des Artikels schriftliche Beweise für Gstreins jahrelange Lehr- und Prüfungstätigkeit in Wien im Rahmen des regulären Lehrbetriebs der Universität sowie für seinen Professortitel vor. Die Basler Zeitung hat jedoch wider besseres Wissen und Gewissen ihre Verleumdungen und Unterstellungen grosspurig veröffentlicht. – Die Betroffenen haben Anzeige erstattet.“

In der Tat scheint es, dass sich die Verlierer der Minarett-Initiative mit der Niederlage nur schwer zurechtfinden. Der türkische Ministerpräsident Erdogan, welcher im Zusammenhang mit dem Volksentscheid vom letzten Sonntag über die Medien von einem „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ spricht, scheint genauso wenig von der Initiative verstanden zu haben wie der SP-Nationalrat Eric Nussbaumer. In Idea-Spektrum 49/2009 äusserte er sich: „Dass Christen an vorderster Front gegen Menschen mit anderen religiösen Traditionen kämpfen, kann ich nicht mit meinem Gottes- und Menschenbild in Einklang bringen.“ Wie es Eric Nussbaumer mit seinem Gottesbild vereinbaren kann, wenn in der Schweiz ungehindert Symbole aus dem Boden spriessen, die für Verfolgung, Verachtung und sogar Ermordung von Christen stehen, geht aus dem Idea-Bericht allerdings nicht hervor. (Daniel Zingg)

Quelle: «Position»:

http://www.position-online.ch/index.php?id=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=62&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7

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1.6.10

Moderate Muslima gegen Schweizer Volksrecht

„So können wir das auf keinen Fall stehen lassen“

Also spricht der moderate Islam. O-Ton Saida Keller-Messahli (in der Berner Zeitung vom 30. November 2010), die in der Schweiz als vorbildlich integrierte Muslima gilt und und von den Medien vorgezeigt wird als eine, an der die Schweizer sich ein Beispiel nehmen sollen bei der Beurteilung des demokratieverträglichen toleranten friedlichen Islam. Wenn aber die Demokratie nicht mit den Vorstellungen der „moderaten“ Moslems übereinstimmt, können sie den demokratischen Entscheid „s o n i c h t s t e h e n l a s s e n.“ Auf keinen Fall. Eine Aussage, die viel über die Kompatibilität des Islam mit der Demokratie offenbart.

Was die „moderate Muslima“ aus dem Volksentscheid entnimmt, ist die Forderung der Moslems, „ihre Bedürfnisse besser und vermehrt zu artikulieren.“ Es geht also wieder mal primär um die „Bedürfnisse“ der Muslime und nicht um die der Schweizer Kuffar. Wie schon die Islam-Agentin Amira Hafner im Club klarmacht, geht es darum, dass sich die Muslime in der Schweiz wohl fühlen – wie sich die Schweizer Ungläubigen und Christen in der Schweiz fühlen, wo den Moslems die christliche Friedhofserde nicht gut genug ist, weil die Moslems sich auch nicht wohlfühlen in der Christenerde, wurde im Club nicht näher erörtet, bzw. alle Ansätze dazu gingen im aggressiven Dazwischenschreien der Muslima unter.

Das Demokratieverständnis des Bundesrats ist bemerkenswert. Die beiden Bundesrätinnen, die sich vor der Abstimmung am weitesten gegen die Inititiative aus dem Fenster gehängt haben, die Justizministerin und die Aussendepartementschefin – letztere trat bereits im Ausland (Spanien) gegen das Schweizer Stimmvolk der Befürworter auf -, beeilen sich nun, die hoch entrüsteten Menschenfresserdiktaturen aus dem perversen UN-Menschenrechtsclub mit dem Vorsitz von Libyen zu beschwichtigen.

Widmer-Schlumpf macht Verrenkungen in Brüssel und gibt zu verstehen, dass sie die Abstimmung nicht billigt, statt ihr Land zu vertreten und den Stimmbürgern nicht in den Rücken zu fallen (was die linke Camorra, die vor dem Islam kriecht, seinerzeit Ex-Bundesrat Blocher bei seiner Reise in die Türkei, wo er den Rassismusartikel der Schweiz kritisierte, laut verübelte), und Madame Calmy-Rey rutscht seit langem auf den Knien vor blutigen Despoten und gibt den Volksschindern unterwürfigst zu verstehen, wie sehr sie das Volk, das nicht so will wie die Linke will, verachtet. Diese Bundesrätinnen, die vor der EU und der islamischen Menschenrechtschinderwelt duckmäusern und vor fremden Mächten liebedienern gegen das eigene Volk, gehören abgewählt.

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Leistungsstarke Lautsprecher

Ein Kommentar aus Holland 1.6.10

  • „Wir Holländer sind auch ein friedliebendes Volk wie ihr Schweizer, und wir hatten damals im Namen der Religionsfreiheit und des Religionsfriedens den Moslemorganisationen erlaubt, Moscheen natürlich mit Minaretten zu bauen. […] Und heute sind wir so weit: Jetzt fühlen sie sich stark genug und haben den Spiess umgedreht. Sie haben überall an den Minaretten leistungsstarke Lautsprecher angebracht und terrorisieren die Umgebung mit den Muezzinrufen. […] Wir waren damals überzeugt, den Religionsfrieden durch das Entgegenkommen sichern zu können, doch das war ein fataler Irrtum. Der Religionsfrieden ist jetzt definitiv zerstört.“

 

posted by K.W.