INTERNATIONAL CIVIL LIBERTIES ALLIANCE Neue Herausforderungen in Westeuropa

Versammlungs- und Vereinsfreiheit:

International Civil Liberties Alliance

EuropeNews 12 November 2012

Ergänzungskonferenz der Menschlichen Dimension

Seit Jahrzehnten wird zu Recht angenommen dass es in Bezug auf die Versammlungs- und Vereinsfreiheit keine größere Probleme in den OSZE Teilnehmerstaaten westlich von Wien gebe.

Dies entsprach der Wahrheit, wenn es um staatliche Interventionen und Kontrolle geht und stimmt zu einem gewissen Prozentsatz auch heute noch so.Dennoch sind in verschiedenen Staaten radikale Bewegungen entstanden, Bewegungen, die gewalttätig in die fundamentalen Rechte anderer Bürger eingreifen, und die in großem Umfang rechtlich straffrei ausgehen. Um diese, die fundamentalen Freiheiten untergrabenden Kräfte zu neutralisieren, werden neue Antworten benötigt.

Die kommentierte Agenda unterstreicht die grundsätzlichen Verpflichtungen der OSZE Teilnehmerstaaten:

Die Freiheit einer jeden Person sich in friedlicher Weise zu versammeln und das Recht sich in einem Verein zu organisieren ist allen demokratischen Gesellschaften inhärent und drückt sich in den Verpflichtungen der Menschlichen Dimension der OSZE aus, wie auch alle anderen wichtigen internationalen Menschenrechtsinstrumente.

Für die meisten Bürger von demokratischen Staaten scheint dies eine Selbstverständlichkeit. Dennoch, es entstehen Probleme, wenn radikale Gruppen es in ihre Hände nehmen zu entscheiden, welche Rechte ein Bürger haben darf und welche nicht.

Praktisch bedeutet dies, Drohungen, Einschüchterungen und physische Angriffe auf friedliche Versammlungsteilnehmer, die in den letzten Jahren in verschiedenen europäischen Ländern stattgefunden haben.

Eine unvollständige Liste mit Beispielen:

Kopenhagen, Dänemark, 10. Januar, 2009: Eine Pro-Israel Demonstration wird von palästinensischen Gruppen, die antisemitische Sprüche skandierten, die sich auf den Massenmord an Juden bezogen, gesprengt.

Bolton, England, 20. März, 2010: Eine Straßendemonstration der English Defence League gegen den radikalen Islam und das Schariarecht wurde von den radikalen Linken der UAF (Unite Against Fascists) angegriffen. Die britische Polizei machte 74 Festnahmen in ihrem Versuch die Demonstration zu schützen.

Stuttgart, Deutschland, 2. Juni 2011: Eine Straßenveranstaltung, die das Schicksal der verfolgten Christen in Afrika hervorheben sollte, wurde angegriffen und musste abgebrochen werden, wegen einer Gruppe von einigen Hundert Linksextremisten, die eine Vielzahl Fahnen linker Parteien schwenkten. Die deutsche Polizei unternahm keinerlei Anstrengungen, um die Veranstaltung wirksam zu schützen.

Stuttgart, Deutschland, 4. Juni, 2011: Das Abacco Hotel wurde mit Farbbeuteln und Steinen beworfen, da sie ihr Haus für eine Veranstaltung der deutschen Partei DIE FREIHEIT zur Verfügung gestellt hatten.

Tower Hamlets, England, 3. September, 2011: Ein geplanter Zug der EDL wurde von den Behörden verboten auf Grund politischen Drucks. Die als Ersatz stattgefundene Demonstration wurde von Extremisten angegriffen, die auch einen Bus attackieren, der die Veranstaltung verlassen wollte. Zum Schluss gab es 16 Festnahmen.

Aarhus, Dänemark, 3. März, 2012: Eine Demonstration gegen das islamische Schariarecht wurde von Antifa und Migrantengruppen angegriffen, die nur durch massiven Polizeieinsatz in Schach gehalten werden konnten.

Solingen, Bonn, Deutschland, 1. & 6. Mai, 2012: Bei Wahlkampfveranstaltungen wurde die politische Partei Pro NRW von muslimischen Gruppen angegriffen und die Veranstaltung konnte nur unter starkem Polizeischutz fortgesetzt, bzw. musste abgebrochen werden (Bonn).

Nürnberg, Deutschland, 16. Juni, 2012: Eine Straßenveranstaltung der Partei DIE FREIHEIT wurde fortgesetzt durch Gegner gestört, die durch die Passivität der Polizei begünstigt und unterstützt wurde.

München, Deutschland, 14. Juli, 2012: Eine Straßenveranstaltung der Partei DIE FREIHEIT wurde von Linksextremisten angegriffen und wiederum begünstigt durch die Nachgiebigkeit der Polizei.

Walthamstow, England, 1. September, 2012: Linksextremisten der UAF und Islamisten griffen eine Demonstration an, die von der English Defence League abgehalten wurde. Der Polizei entglitt die Kontrolle der Situation vollends.

München, Deutschland, 11. September, 2012: Eine Diskussionsveranstaltung über den Euro-Islam, sollte in einem Restaurant in der Stadt stattfinden, aber der Pächter wurde auf Grund massiver telefonischer Drohungen gezwungen den Veranstaltern abzusagen.

Malmö, Schweden, 27. Oktober, 2012: Teilnehmer eines öffentlichen Vortrags des holländischen Abgeordneten Geert Wilders wurden von Antifa Gruppen angegriffen und mit Eiern beworfen. Die schwedische Polizei rechtfertigte ihre passive Vorgehensweise mit dem Hinweis, dass die Angreifer auch “Meinungsfreiheit“ besäßen.

Die Methoden, die diese radikalen Gruppen anwenden scheinen systematische Ziele zu haben und bestimmten Mustern zu folgen.

Insbesondere ist es wert auf folgende Methoden hinzuweisen:

• Indem man ansonsten friedliche Straßenveranstaltungen und politische Veranstaltungen derart eskaliert, dass sie zu Straßenschlachten ausarten, werden die Bürger eingeschüchtert und abgehalten solche Veranstaltungen zu besuchen.

• Indem Einschüchterung und Gewalt bei derartigen öffentlichen Veranstaltungen zur Norm werden, werden die Organisatoren gezwungen, solche Entwicklungen zu berücksichtigen, und die Organisation und Ankündigung so wesentlich zu erschweren, insbesondere für kleinere Gruppen mit begrenzten finanziellen Ressourcen.

• Indem Gewalt angewendet wird gegen Straßenveranstaltungen, zwingen radikale Gruppen das Anliegen ihrer Gegner aus der Presse heraus, die routinemäßig nur noch von ‚Zusammenstößen‘ berichtet, aber nicht mehr von den Inhalten, die die Organisatoren der Straßenveranstaltungen herausheben möchten. Dies steht in diametralem Gegensatz zum demokratischen Prozess.

• Zuliefernde Unternehmer und Grundstückseigentümer, die ansonsten mit der Partei nichts zu tun haben, einzuschüchtern und anzugreifen, ist eine weitere unzulässige Strategie, die von radikalen Gruppen angewendet wird, um ihre Gegner zum Schweigen zu bringen und die Versammlungsfreiheit zu untergraben, die ansonsten durch das Recht gedeckt ist.

• Die radikalen Gruppen planen aktiv für und suchen die Konfrontation mit der Polizei bei diesen Veranstaltungen, und haben offensichtlich als zweitrangiges Ziel sich selbst als Opfer von Polizeibrutalität darzustellen, obwohl es eben diese Gruppen sind, die die Angreifer und die wahren Verursacher von Gewalt sind.

Politisch scheinen die Themen, die am meisten von den radikalen Gruppen ins Visier genommen werden, Diskussionen über Einwanderung, Islam und nationale Selbstbestimmung zu sein.

Die kommentierte Agenda betont weiterhin die Bedeutung der Versammlungsfreiheit:

Friedliche Proteste spielen oft eine wichtige Rolle öffentliche Besorgnis auszudrücken, sie vermindern das Risiko, dass Konflikte zu Gewalt eskalieren und bieten eine Möglichkeit zum Dialog mit den Behörden.

Auf dem Papier hat sich die Situation für die Versammlungs- und Vereinsfreiheit in den vergangenen Jahren nicht gravierend verändert, aber in der Realität in unseren Städten sieht es leider anders aus.

Kleine Organisationen, die zahlenmäßig überlegenen, gewalttätigen Kräften auf den Straßen gegenüberstehen, sind jetzt eher abgeneigt etwas abzuhalten, was ansonsten eine maßvolle Straßenveranstaltung wäre, über Probleme, die ihnen wichtig sind.

Die Aussicht möglicherweise auf Straßengewalt zu treffen dient der massiven Abschreckung gänzlich friedlicher und demokratischer Organisationen und hindert den demokratischen Prozess, so wie er sich in den letzten Jahrzehnten entfaltet hat.

Es ist wert festzuhalten, dass die gegenwärtigen Gesetze in der Regel ausreichend sind, um mit dearatigen Problemen umzugehen. Beispielsweise Artikel 78:2 der Verfassung von Dänemark macht es zur Pflicht für die Behörden Organisationen aufzulösen, die mit gewalttätigen und/oder anderen illegalen Mitteln operieren.

Die Probleme, die in diesem Papier aufgelistet wurden, können zu einem Großteil dadurch gelöst werden, dass die bestehenden Gesetze ordnungsgemäß und gerecht angewendet werden.

In der kommentierten Agenda wird ausgeführt, dass dies eine positive Pflicht der Teilnehmerstaaten ist:

Dennoch sind die Hauptprinzipien, die dieses Recht unterstreichen, deutlich: Es sollte eine Vermutung geben zu Gunsten der Abhaltung von Versammlungen und der Staat hat die positive Pflicht friedliche Veranstaltungen zu schützen.

Weiterhin wird die Pflicht erwähnt die Botschaft der Veranstaltung zu schützen:

Während die Versammlungsfreiheit Gegenstand sinnvoller Einschränkungen sein kann, darf dies nicht die Botschaft beeinträchtigen, die auf der Versammlung kommuniziert wird […]

Als ein Beispiel, wie dieses Prinzip ignoriert, wie es von den deutschen Behörden offen verletzt wurde, führen wir Düren, Nordrhein-Westfalen am 8. Mai, 2012, an, als der Schutz durch die Polizei die eigentliche Veranstaltung so weit zurückdrängte, dass sie für die Bürger auf der Straße nicht mehr sichtbar war, und so dem beabsichtigten Zweck widersprach.

Die Empfehlung der International Civil Liberties Alliance ist daher, dass die Teilnehmerstaaten der OSZE mehr Aufmerksamkeit auf die politisch motivierten Einschüchterungen und Gewalt richten, um die Versammlungsfreiheit sowie die Vereinsfreiheit zu schützen, wie auch den demokratischen Prozess. Wir zitieren die kommentierte Agenda:

Um die Teilnehmerstaaten bei der Umsetzung von deren Verpflichtungen der Freiheit friedlicher Versammlung zu unterstützen, hat ODIHR öffentliche Versammlungen in 11 OSZE Teilnehmerstaaten in den Jahren 2011-2012 beobachtet


ICLA empfiehlt dass die OSZE-Institutionen dieses Aktivitäten steigern:

Da die Probleme der Versammlungsfreiheit immer schlimmer werden, insbesondere in den Teilnehmerstaaten westlich Wiens, drängt ICLA die OSZE ihre Beobachtungsaktivitäten in diesen Ländern signifikant zu steigern.

Neutrale Beobachtungen und Berichte werden dringend benötigt, damit friedliche Bürger ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben können, wie dies in den OSZE Statuten gefordert wird.


ICLA empfiehlt den Teilnehmerstaaten folgendes:

Dass auf öffentlichen Veranstaltungen, die ordnungsgemäß bei den Behörden gemeldet werden, immer ausreichender und neutraler Polizeischutz gewährleistet wird, um sicherzustellen, dass die Veranstaltungen nach Plan ablaufen können, ohne dass die Organisatoren oder Teilnehmer Gewaltakte vor, während oder nach der Veranstaltung befürchten müssen.

Dass die Exekutivorgane ihre Bemühungen verstärken, schnell und akkurat die Quelle der Gewalt bei öffentlichen Veranstaltungen zu identifizieren, um aktiv und schnell mit jeglicher Bedrohungslage fertig zu werden, so dass die geplanten Veranstaltungen fortgesetzt werden können wie beabsichtigt.

Dass Organisationen, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen, wie dies ihre Flaggen, Logos, usw., zeigen, rechtlich verantwortlich gemacht werden für den Aufruhr, der unter ihren Flaggen stattfindet.

Dass Drohungen und Gewalt gegen Organisatoren und/oder ihre Partner, Zulieferer usw., als politisch motiviert behandelt wird und effektiver durch die Rechtsprechung verfolgt wird.

Hofburg, Wien, 9. November 2012

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