NEBELHORN 2006

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NEBELHORN 2005 – 2006

Mai 06

Zwangehen in der Schweiz

Familienimport: Muslimische Eidgenossen

Auch in der Schweiz reagieren Behörden reglos bis machtlos auf den Familienimport von Muslimen. Über das Mittel von Zwangsheiraten. Bericht aus der „Berner Zeitung“ vom 5.3.05. Die angegebenen Zahlen gelten nur für den Kanton Bern.

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Im Gefängnis der Zwangsehe

Jedes Jahr werden ca 70 bis 80 junge, muslimische Frauen, die in Bern leben, in ihren Heimatländern zwangsverheiratet, was ihren Ehemännern die legale Einreise in die Schweiz ermöglicht. Die Schweizer Behörden greifen kaum ein. Hinter einer Wand aus Unverständnis, Scheinheiligkeit und Schweigen spielen sich in unintegrierten, patriarchalischen Familien Dramen ab. Vor unserer Haustür.

Fehlende Integration gibt es mitten in Bern. Junge Frauen wachsen in streng gläubigen Muslimfamilien auf. Ihre Väter setzen alles daran, dass sie unter der Obhut der Familie bleiben und mit westlichen Sitten wie Partys und Discos nicht in Berührung kommen. Nach islamischer Tradition, wie sie in Balkanländern, in Pakistan oder Afrika auf dem Lande noch gelten, suchen Väter für ihre Töchter in langer Voraussicht die Ehemänner aus, die in ihre Familien hinein heiraten.

Vater wählt Schwiegersohn

Muslime müssen es sein, aber nicht nur. Die Erwählten sollen aus bestimmten Familien des Heimatdorfes stammen. Sobald die jungen Frauen 14- oder 16-jährig sind, erfahren sie von ihrem Schicksal. Zur Heirat reisen sie ins Heimatland, wo sie oft zum ersten Mal ihren Bräutigam sehen. Danach kehren beide im Sinne des Familiennachzugs legal nach Bern zurück, wo sie ihm untertan ist. Auf diese Weise erhalten zwischen 70 bis 80 ausländische Familien in Bern pro Jahr legalen Familiennachzug, erklärt Alexander Ott, Leiter der Stadtberner Fremdenpolizei.

Die Ehen werden noch nach einem anderen Muster eingefädelt: Die Ehe eines Muslim mit einer Schweizerin wird nach fünf Jahren geschieden. Der Mann, der nun die Niederlassung hat, kehrt kurze Zeit darauf mit seiner neuen Frau aus dem Heimatland nach Bern zurück, mit dem Hinweis auf eine Ehe nach islamischem Recht: die Frau sei ihm schon seit langem in Dorfe zugesprochen worden.

“Wir haben viele Hinweise auf Zwangsehen», räumt Ott sein. Bei Nachforschungen erweise sich aber die Situation oft als diffus. Meist bleibt unklar, ob die Frauen die arrangierte Ehe auch als Zwangsehe erfahren. Ott erwähnt junge Frauen, die bei der Fremdenpolizei dazu zwar Aussagen machen, doch: «Sobald wir aber das Dossier dem Richter überweisen wollen, ziehen die Frauen aus Angst vor dem Familienclan ihre Anklage zurück.»

Behörde wusste Bescheid

Über die missliche Situation ist die Berner Stadtverwaltung generell im Bild. «Ich weiss, dass es in Bern Zwangsehen gibt», sagt Gerda Hauck-Hieronimi, Leiterin der Koordinationsstelle für Integration der Stadt Bern. Und versichert: «Wäre mir ein konkreter Fall bekannt, würde ich Anzeige erstatten.» Die ihr unbekannten Fälle beschäftigen und beunruhigen in Bern seit Jahren jene Beratungsstellen, auf die Hauck-Hieronimi verweist: das Frauenhaus und Frabina, die Beratungsstelle für Frauen und binationale Paare.

Frabina erhält jährlich etwa zehn Anfragen wegen bevorstehenden oder bereits vollzogenen Zwangsehen. Tendenz steigend. Oft holen dabei Personen aus dem Umfeld der betroffenen Frauen, Schul- und Arbeitskolleginnen oder Freundinnen, aber auch Arbeitgeber, Lehrkräfte oder Nachbarn bei Frabina Rat. In drei bis fünf Fällen sind es die betroffenen Frauen selbst, die Kontakt suchen und dann auch mit Hilfe von Frabina und den Behörden den Ausstieg aus ihrer Zwangsehe schaffen. Gudrun Lange, Beraterin von Frabina: «Was wir hier sehen, ist lediglich die Spitze des Eisbergs.»

Jahrelange Erfahrung mit Schicksalen von Zwangsheiraten kennt auch das Frauenhaus in Bern. Unter den 70 Frauen, die hier pro Jahr Schutz finden, sind drei bis fünf Frauen, die einer Zwangsheirat oder ihrer Zwangsehe entkommen wollen. In fünf weiteren Fällen suchen Arbeitgeber, Lehrer oder Berufskolleginnen der betroffenen Frauen beim Frauenhaus Rat.

Problem verharmlost

Eigentlich müssten die Behörden in Bern seit Jahren über die Schicksale dieser jungen Frauen im Bild sein. Doch nicht nur in Bern wird das Ausmass der Zwangsheirat offiziell gar nicht zur Kenntnis genommen. Rosmarie Zapfl, CVP-Nationalrätin und Mitglied des Europaparlaments, verfasst zurzeit im Auftrag des Europarats einen Bericht über die Situation der Zwangsehen. Dabei wollte sie sich zur Situation in der Schweiz auch beim Justiz- und Polizeidepartement erkundigen.

«Es gibt dazu keine Fakten und Zahlen, hat man mir gesagt», teilt Zapfl konsterniert mit. Sie ist überzeugt, dass in der Schweiz das Problem verharmlost wird, denn: «Halte ich Vorträge zur Zwangsehe, dann melden sich immer wieder Lehrer oder Lehrmeister und berichten über Fälle, wo junge Frauen zu Zwangsehen oder arrangierten Ehen genötigt werden.»

Beweisnot, Schweigepflicht

In den letzten zehn Jahren haben Zwangsehen in der Umgebung Berns zu drei brutalen Morden geführt. Die 21-jährige Zahide A. und der 25-jährige Süleyman K. wurden am 18. Mai 2001 in ihrer Wohnung in Niederscherli von den Brüdern Zahides mit Messern niedergemetzelt, weil Zahide den vom Vater bestimmten Cousin im osttürkischen Elbistan nicht heiraten wollte. Am 19. Juni 1996 tötete in Köniz ein Kurde seine 19-jährige Tochter Yildiz, weil sie sich geweigert hatte, die in der Türkei geschlossene Ehe mit einem Cousin zu vollziehen.

Warum gehen die Behörden angesichts solcher Fälle gegen die Praxis der Zwangsehe nicht rigoroser vor? «Hier wird Recht nicht durchgesetzt», hält der frühere Zürcher Strafrechtsprofessor und Menschenrechtsexperte Stefan Trechsel fest. Die Zwangsehe stellt den Tatbestand der Nötigung dar und müsste als Offizialdelikt vom Staate geahndet werden.

Trechsel weist auf Schwierigkeiten hin. «Die Polizei hat ein Beweisproblem, wenn die Frau ihre Aussagen zurückzieht. Die Urkunde mit dem Hinweis, dass die Ehe unfreiwillig geschlossen wurde, gibt es nicht.» Die Behörden sind aber nicht nur schlecht informiert, weil es der Polizei an den nötigen Beweisen fehlt. Es fehlt auch an Informationen, weil jene Stellen, die Kenntnis davon haben, darüber gar nicht informieren dürfen. Vera S.*, langjährige Mitarbeiterin des Frauenhauses, erklärt: «Wir sind einer Schweigepflicht unterstellt, die strenger ist als jene des Arztes.»

Die Beratungsstellen sind aufgrund des Opferhilfegesetzes tätig. Dieses hält in Artikel 4 fest, dass Personen, die für eine Beratungsstelle arbeiten, über ihre Wahrnehmungen gegenüber Behörden und Privaten zu schweigen haben. Die Schweigepflicht entfällt nur, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist. Für S. ist klar, dass die Schutz suchenden Frauen nur dank der verbrieften Schweigepflicht Vertrauen aufbringen.

Bis zur Todesdrohung

Mit Hilfe der Beratungsstellen und finanzieller Unterstützung von Stiftungen und der Behörden können sie der Zwangsheirat entgehen oder den Ausstieg aus einer Zwangsehe schaffen. «Dieser Weg aber», so S., «erfordert enorm viel Kraft, Mut und Durchhaltevermögen.» Der Ausstieg bedeutet zugleich auch den Bruch mit der ganzen Familie. Frabina-Beraterin Tania Oliveira setzt bei der Beratung auf ungeschminkte Aufklärung: «Die jungen Frauen müssen wissen, dass sie alles verlieren, im schlimmsten Fall untertauchen, das Land wechseln und eine neue Identität annehmen müssen.»

Widersetzt sich eine junge Frau der arrangierten Ehe, wird damit nach alter Tradition die Ehre der Familie verletzt, was in der Regel eine Todesdrohung nach sich zieht. «Wir nehmen solche Todesdrohungen sehr ernst», sagt S., «aber über unsere getroffenen Schutzmassnahmen machen wir keine Angaben.» Vermittlungen beim Vater zugunsten der jungen Frau sind nur in wenigen Fällen möglich. Beratungsstellen haben die Erfahrung gemacht, dass aus dem Balkan stammende Kulturvermittler sich in gewissen Fällen nicht einmal getrauten, bei der Familie vorzusprechen.

Auch tamilische Zwangsehe

In tamilischen Familien gehört die arrangierte Ehe ebenfalls zu einer mit dem Hindu-Glauben verknüpften Tradition. So kennen denn die Beratungsstellen auch Tamilinnen, die um Rat suchen. «Früher wurden etwa 70 Prozent aller Ehen arrangiert», sagt Shyamaladivi Pathmanesan, die mit ihrem Mann in Liebefeld die Beratung und Schulung für Tamilen führt. «Doch heute wird die arrangierte Ehe längst nicht mehr so streng gehandhabt, vor allem nicht bei jungen Frauen, die in der Schweiz aufgewachsen sind.»

Es gäbe zwar Auseinandersetzungen in der Familie, Drohung mit Zwang jedoch, wie das der islamischen Tradition eigen ist, würden nicht stattfinden. Und selbst Mischehen seien möglich.

Tabu der Korrektheit

Die Schweigepflicht und die gefährliche Situation der Hilfe suchenden Frauen sind die Hauptgründe, weshalb Zwangsehen öffentlich kaum diskutiert werden. Fehlende Information ist jedoch nicht der einzige Grund. Beraterinnen und Behördenmitglieder, die beruflich Emigranten betreuen, scheuen sich davor, die Zwangsheirat zum Thema zu machen, weil sie befürchten, die gesamte muslimische Bevölkerung könnte dabei in diese traditionelle Ecke gestellt werden. In islamischen Gesellschaften gehört die arrangierte Ehe überdies zu einer Tradition, die einst auch Bestandteil anderer Religionen war und bei uns von Katholiken und Protestanten bis ins 20. Jahrhundert praktiziert wurde.

(Nur wurde den Frauen nicht die Kehle durchgeschnitten bei Nichtbefolgung. )

«Die Zwangsheirat hat nicht unmittelbar mit dem muslimischen Glauben zu tun», stellt der Berner Ethnologieprofessor Edouard Conte klar. Das islamische Personenstandsrecht fordert allerdings, dass eine Frau für eine Eheschliessung die Genehmigung bei ihrem Vormund, meistens dem nächsten männlichen Verwandten, also dem Vater oder Bruder einholen muss. Aufgrund dieser Vormundschaft könne auch Druck auf die Frau ausgeübt werden, meint Conte, doch rechtfertige dies den Zwang nicht.

(M.a.w. die Zwangsehe hat sehr wohl mit dem „muslimischen Glauben“ zu tun, und zwar unmittelbar mit dem islamischen Recht, was der Professor gezielt verwischt. Die Scharia legitimiert die Zwangsehe in allen ihren Schulen, der Vormund übt nicht „Druck“ aus auf eine Frau, die auch nein sagen könnte, sondern er übt die totale Gewalt über sie aus, der gegenüber sie nicht das geringste Menschenrecht der Weigerung hat.)

Während im Iran oder in Saudi-Arabien das Islamische Recht ausschliessliche Gültigkeit hat, ist es in Irak, der Türkei sowie Tunesien und den Folgestaaten Jugoslawiens abgeschafft worden. Viele Türken wenden sich aber noch heute an islamische Richter, um Ehen zu schliessen.

(Also doch das islamische Recht)

Aktiver integrieren

Mittlerweile beziehen junge Musliminnen auch in Bern klar Stellung gegen die Tradition der gestifteten Ehe (siehe Interview).

(Was für ein hübscher Name für die Zwangsehe! Gestiftetes lebenslängliches Vergewaltigungsrecht)

Dagegen ist auch der Kosovo-Albaner Remzi Reka. Fast dreissig Jahre lebt er schon der Schweiz, inzwischen als Schweizer Bürger in Ostermundigen. Lange war er Präsident des Vereins Freundschaft Schweiz-Kosovo und hatte sich in der Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz engagiert. In seinen Augen müsste die Schweiz die geltenden Normen klarer durchsetzen.

(Interessant, dass ein Kosovo-Albaner, Remzi Reka,  das an die Schweizer Adresse sagen muss. Der Bundesrat hat dagegen erklärt, die Zwangsehe sei kein Thema in der Schweiz.)

Dazu, so Reka, muss die Integration verstärkt werden: «Die Landessprache lernen, bringt allein noch keine Integration, man muss auch mit den Gesetzen und Traditionen des Landes vertraut werden.» In der Schweiz war Reka zunächst nur als Arbeitskraft akzeptiert und hat dabei die distanzierte Haltung zu spüren bekommen. Sein Fazit: «Integration findet statt, soweit sie das Gastland zulässt.»

Das kann wohl so nicht stimmen. Integration findet nicht einfach statt, wenn das Gastland sie „zulässt“ (so als  verhindere es dieselbe), sondern wenn das Gastland auf der Einhaltung seiner Gesetze besteht und sie mit den ihm sehr wohl zur Verfügung stehenden Mitteln auch durchsetzt, statt sie für Muslime zu ignorieren und zulässt, dass diese sie torpedieren.

Aber wenn das Gastland kein Interesse an den Menschenrechten der Muslimas hat, dann können sie kein Recht bekommen, sondern müssen untertauchen. Das müssten sie nicht, wenn das Gastland die mörderischen Bedroher dingfest machte und auswiese oder mindestens so lange hinter Gitter setzte, wie die Mordrohungen aktuell sind. Aber solange die Bedrohten sich verstecken müssen und die Morddroher frei herumlaufen dürfen, ist Zwangsheirat „kein Thema“ für die Täterschützer im Bundesrat.

Mindestens Sprachkurse

Die Forderung nach gezielten Integrationsbemühungen stellt auch Frabina-Beraterin Gudrun Lange: «Jede Person aus einer sprachfremden Kultur müsste einen Sprachkurs besuchen.» Damit werde die Zwangsheirat zwar nicht aus der Welt geschafft, doch isolierten Frauen erhielten so Kontakte und die Möglichkeit, sich besser durchzusetzen.

Das stimmt natürlich für die bedrohten Frauen. Ob aber Sprachkenntnisse die mörderischen Ehrenmänner zur Räson bringen, ist fraglich. Der Steinigungsbefürworter Herr Ramadan, der in der islamophlen Schweizer Dhimmipresse als grosser Denker beweihräuchert wird, spricht zumindest eine Landessprache fliessend und kann seine obskuren Ansichten auch in ihr noch besser verbreiten. Vgl. dazu Ralf Ghadban über den Kopf der islamistischen Propagandazentrale in der Schweiz: Ramadan und die Islamisierung Europas. 2006.

Die Koordinationsstelle für Integration der Stadt Bern führt seit 2004 pro Jahr zwei Veranstaltungen zum Thema Familiennachzug durch und verschickt dazu etwa 500 Einladungen. 30 bis 40 Personen nehmen daran teil und erhalten vom Leiter der Fremdenpolizei Alexander Ott auch die Rechtsbelehrung, dass die Zwangsehe eine Nötigung sei.

Darüber müsste auch das Schweizer Justizministerium eine Rechtsbelehrung erhalten in Form eines Zwangskurses.

Allerdings sind diese Veranstaltungen freiwillig. «Wir müssten mehr tun», bilanziert Ott. Gleich sieht es Frabina-Beraterin Lange: «Das Tabu der Zwangsehe muss gebrochen werden, dieses Thema darf man nicht als Privatsache ansehen. Wichtig ist, dass die Eltern wissen, welches Recht hier gilt. Heute lässt man sie einfach in Ruhe.»

Der Autor: Christian Bernhart (zeitpunkt @bernerzeitung.ch) ist freier Journalist in Bern.

Spätestens seit der Ermordung des Filmers Theo van Gogh durch einen Fundamentalisten fragt sich Europa, ob die Integration von Ausländern gescheitert sei, besonders diejenige von jenen Muslimen, die in abgeschlossenen, patriarchalischen Parallelwelten leben. Simonetta Sommaruga und Rudolf Strahm bezeichnen in ihrem neuen Buch «Für eine moderne Schweiz» die Nichtintegration und fehlende Ausbildung der Ausländer als «das grösste ungelöste Problem der Schweiz».

Ach, und da hört man doch ständig etwa vom Basler Ausländerbeauftragen Kessler, wie gut die Integration der Moslems gelungen sei. In der Terror-Basis Basel scheint sie ja besonders gut gelungen.

Als vor einigen Jahren ein Türke in einem Basler Tram einen jungen Schweizer erstach, weil dessen Hund an seiner Einkaufstüte geschnuppert hatte, schrieb die BaZ, man müsse diesen Fall besonders „behutsam“ behandeln. M.a.W. ein krimineller Messerstecher mit Migrations-hintergrund muss besonders behutsam behandelt werden. Wieso eigentlich?

Die besonders behutsame Behandlung krimineller Bräuche aus dem fremden Kulturkreis soll wohl ein Beispiel von gelungenen Integrationsmassnahmen sein. Als dann einige Jahre Zeit später ein Türke in Basel seine Ehefrau auf offenem Marktplatz hinrichtete, erschien in der BaZ ein Artikel von TürkInnen und einheimischen Islamo-philen, die die Bevölkerung der Ausländer-feindlichkeit bezichtigten und dazu aufriefen, nicht alle Türken unter Kriminalverdacht zu stellen. Das hatte zwar niemand getan, aber die Tat des Ehrenmannes war für die Islam-lobby sofort Anlass, die gesamte Basler Bevölkerung unter Generalverdacht der Ausländerfeindlichkeit zu stellen.

Das Gegenteil von Ausländerfeindlichkeit ist der Fall, der Kanton Basel leistet sich einen grosszügigen Ausländer-anteil von 38 Prozent.

Integration ist auch ein Thema des revidierten Ausländergesetzes, das nächste Woche in den Eidgenössischen Räten zur Debatte steht. In Sachen Zwangsverheiratung wird das Gesetz aber nichts ändern. Der Bundesrat hat letzte Woche eine neue Strafnorm abgelehnt. Er meint, ein Verbot sei schwer durchzusetzen und würde höchstens «das Problembewusstsein schärfen». svb 10.03.2005

27.5.06