Nebelhorn September 2010

Nebelhorn September 10

>Dänen protestieren gegen schwedische Burka-Spot-Zensur

>Im Namen der Freiheit – Islamrat zeigt Frank A. Meyer an

>SAlafisten-Abteilung marschiert

>Dänemarks Islamproblem

>Kein Minarett kein Muezzin in der Schweiz

>Freispruch für Frauenprügelpropaganda

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Burka-Spot entzweit Dänen und Schweden

  • Nach Frankreich macht jetzt auch Dänemark seinen Widerstand gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen deutlich. Die Regierung will so scharf wie möglich gegen das Tragen der Burka und der Nikab vorgehen. (20 Minuten)

31. August 2010 http://www.20min.ch/news/ausland/story/17506571

  • Die Zuwanderungs-Debatte entzweit Dänen und Schweden. Stein des Anstosses ist ein umstrittener Wahlspot der zuwanderungskritischen Schwedendemokraten mit Frauen in Burka- Kleidung, den der Stockholmer Fernsehsender TV4 als fremdenfeindliche Hetze ablehnte.
  • Dies empörte alle drei Regierungsparteien im benachbarten Dänemark so sehr, dass sie die Entsendung von Wahlbeobachtern nach Schweden verlangen. Sie sehen in der Entscheidung des Stockholmer Senders eine «grobe Zensur», mit der die Demokratie ausser Kraft gesetzt werde.
  • In dem umstrittenen Spot sind in Burkas gekleidete Frauen mit Kinderwagen zu sehen, wie sie auf der Jagd nach öffentlichen Wohlfahrtsleistungen an einer gehbehinderten schwedische Rentnerin vorbeistürmen. Die Wähler könnten bei den Reichstagswahlen am 19. September zwischen «Renten» und «Zuwanderung» entscheiden, hiess es weiter.
  • Der aussenpolitische Sprecher der Rechtsliberalen, Dänemarks grösster Regierungspartei, Michael Aastrup Jensen, meinte am Dienstag in der Zeitung «Jyllands-Posten» zur Weigerung von TV4, den Wahlspot auszustrahlen: «Ich werde eine Diskussion im Europarat in Gang setzen, ob wir Schweden nicht unter Beobachtung stellen, damit dort in Zukunft die Demokratie gesichert wird.»

Wer die Wahrheit sagt, ist „fremdenfeindlich“. Nur die linken Lügen sind korrekt.

Die dänische Rechte reagierte äusserst aggressiv, als ein schwedischer TV-Sender einen umstrittenen Wahlspot der Schwedendemokraten zensierte. Die äusserst aggressiven  Reaktionen der europäischen Linken gegen die Kritik der Islamisierung  sind dem  Blatt   offenbar nicht geläufig, die Schweizer Tamedia-Medien beteiligen sich unisono an der Hetze gegen Islamkritiker, die samt und sonders in die rechte Ecke gestellt werden. Ganz anders in Dänemark:

  • Dies empörte alle drei Regierungsparteien im benachbarten Dänemark so sehr, dass sie die Entsendung von Wahlbeobachtern nach Schweden verlangen. Sie sehen in der Entscheidung des Stockholmer Senders eine «grobe Zensur», mit der die Demokratie ausser Kraft gesetzt werde.
  • In dem umstrittenen Spot sind in Burkas gekleidete Frauen mit Kinderwagen zu sehen, wie sie auf der Jagd nach öffentlichen Wohlfahrtsleistungen an einer gehbehinderten schwedische Rentnerin vorbeistürmen. Die Wähler könnten bei den Reichstagswahlen am 19. September zwischen «Renten» und «Zuwanderung» entscheiden, hiess es weiter.

Der Streit erinnert stark an die Schweizer linke Zensurmanier, nach der die SVP-Plakate mit Burkabildern verboten wurden von den linksgrünen Meinungsdiktatoren im Basler Filz, die zur Zeit wieder laut aufheulen, weil ihr Sprachrohr, die bisher islamophile BaZ, nach langen Jahren des linken Meinungseinfalt erstmals einen liberalen Chefredaktor bekommt, der nicht aus dem links-grünen Meinungsmonopolpool kommt. Und schon geht das Geschrei der links drehenden Meinungsmafia los, die Zeitung sei nicht mehr „liberal“ – als sei die linke BaZ je „liberal“ gewesen, ein schlechter Witz! Die Linke ist entsetzt, dass sie nun nicht mehr allein bestimmt, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Das sind diese Leute nicht gewohnt. Basels linker Filz ist schockiert, dass es noch andere Meinungen geben soll als die aus dem linken „juste milieu“.  http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Basels-Linke-entsetzt-ueber-den-neuen-BaZChefredaktor-Markus-Somm/story/28138404

In Dänemark aber gibt es dagegen Regierungsparteiprotest gegen die linke Zensur.

  • Der aussenpolitische Sprecher der Rechtsliberalen, Dänemarks grösster Regierungspartei, Michael Aastrup Jensen, meinte am Dienstag in der Zeitung «Jyllands-Posten» zur Weigerung von TV4, den Wahlspot auszustrahlen: «Ich werde eine Diskussion im Europarat in Gang setzen, ob wir Schweden nicht unter Beobachtung stellen, damit dort in Zukunft die Demokratie gesichert wird.»
  • Restriktive gegen liberale Zuwanderungspolitik
  • Die Chefin der rechtspopulistischen dänischen DVP, Pia Kjærsgaard, sagte: «Die Zustände in Schweden sind grotesker als in Osteuropa.»
  • Kjærgaards Partei- und Parlamentskollege Jesper Langballe hatte zuletzt ohne Konsequenzen für seine Posten öffentlich erklärt, muslimische Väter würden entweder Ehrenmorde begehen und ihre Töchter totschlagen oder aber beide Augen bei deren Vergewaltigung durch den eigenen Onkel zudrücken.

Die Folgen der sogenannten „Liberalität“ werden sorgsam ausgeblendet, denn die sehen nicht so „liberal“ aus für die davon Betroffenen. Wie restriktiv bis kriminell die Behandlung der Töchter im Moslemmilieu ist, wo sie von Morden und Vergewaltigungen durch Verwandte, Väter und Brüder, bedroht sind, interessiert die linksfaschistischen Sexisten nicht, die über Leichen gehen, um die moslemische Geschlechtsapartheid zu verteidigen und den Protest dagegen zu kriminalisieren. Die korrupte Schweizer Linke kollaboriert schamlos mit dem islamischen Sexualfaschismus und gibt die Menschenrechte der unterworfenen Frauen und Islamverfolgten preis, sowie auch die Interessen der vom Islam bedrohten einheimischen Bevölkerung. Der linke Tages-Anzeiger versucht so verlogen wie vor der Abstimmung über dioe Minarett-initiative , als er die Mega-Moschee von Duisburg als «Wunder von Marxloh pries (aus deren Umkreis und Einzugsgebiet die Restdeutschen flüchten), die Aussagen von Sarrazin zurechtzubiegen und zu degradieren, sodass schon TA-Leser protestieren, wie aus den abgedruckten Briefen ersichtlich.

Anm. 2016: Was die Meinungsfreiheit angeht, sowäre auch Deutschland «unter Beobachtung zu stellen» wegen Dämonisierung der demokratischen Opposiotion AfD. Aber von wem?

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1.9.10

IM NAMEN DER FREIHEIT

ISLAMRAT ZEIGT FRANK A. MEYER AN

Blick von heute 3. September 2010

  • „Der islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) hat beim Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland (Strafanzeige gegen Frank A. Meyer eingereicht -wegen möglicher Verletzung der „Rassismusstrafnorm“.
  • Die Fundamentalisten fühlen sich durch die Kolumne „Im Namen der Freiheit“ „massiv“ verunglimpft. Es sei qulitativ neu in der Medienlandschaft Schweiz, dass in einer der grössten Tageszeitungen offen zu Islamfeindlichkeit eingeladen wird.
  • Der Vorstand des IZRS zeige sich „enttäuscht, dass der BLICK solchen volksverhetzerischen und respektlosen Tiraden eine Bühne bietet.“
  • Tatsächlich erschienen ist die vielbeachtete Kolumne im „Sonntagsblick“. Damit sich auch die Blickleser ein eigenes Urteil darüber bilden können, was der „islamische Zentralrat“ unter „Volksverhetzung“ und „Respektlosigkeit“ versteht, drucken wir die Kolumne nach.

Der IZRS zieht die Einladung zum Paradies der Demokratie offensichtlich vor. Die Mullahs von Biel proben den totalen Gottesstaat.

http://www.info8.ch/hintergruende/schweiz/1178-islamischer-zentralrat-zeigt-blick-meyer-an.pdf

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Anm. 2016: Wer dachte, die Zeiten sind vorbei,wo jeder Sonder- oder Sekundarschüler mit Strafandrohungen gegen kritische Intellektuelle, die keine Islamkriecher sind, vorgehen kann wie die Religionspolizei, irrt.  Wer die Götzen totalitärer Gläubiger nicht respektiert, wird angezeigt. Und zwar nicht nur von Moslems, sondern auch von linken islamhörigen Denunzianten:

10.12.2004

Strafanzeigen gegen islamfeindliche Tiraden titelt eine Website namens humanrights:

http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/rassismus/gerichtsverfahren/strafanzeigen-islamfeindliche-tiraden

  • Die Fraktion der Grünen im Nationalrat reichte gegen den Ringier-Chefkolumnist Frank A. Meyer eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz ein. Meyer hatte nach der Tragödie von Beslan in der Kolumne «Der Schoss, aus dem das Ungeheuer kroch» (SonntagsBlick, 5. September 2004) mit Aussagen wie «Die Ursachen des Islamismus und seines Terrors sind im Islam selbst zu finden» pauschalisierend den Islam für terroristische Aktionen verantwortlich gemacht.(…)
  • Attacke gegen Muslime am Pranger
  • Tages-Anzeiger, 15. Oktober 2004 (pdf, 2 S.)
  • Das Echo in der Sonntagspresse hätte unterschiedlicher nicht sein können: Während die „NZZ am Sonntag“ in einem süffisanten Artikel einen Gegensatz zwischen «Grünen» und «Linken» konstruierte, äusserte sich Roger de Weck in der «Sonntagszeitung» in einer lesenswerten, differenzierenden Kolumne zu Meyers umstrittenen Ansichten:

Anm.: Islam- Duckmäuser de Weck ist heute der Herr der SRG

  • Die neue Islamophobie
  • Sonntagszeitung, 17. Oktober 2004 (pdf, 1 S.)
  • Antirassismus-Artikel als Waffe unter politisch Korrekten
  • NZZ am Sonntag, 17. Oktober 2004 (pdf, 1 S.)
  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft kam in ihrem Urteil gegen Meyer jedoch zum Schluss, dass dieser die Antirassismusstrafnorm nicht verletzt hatte. Das Verfahren wurde eingestellt. Gemäss der Zürcher Staatsanwältin Sabine Tobler gründet der Entscheid auf einem Gutachten des Strafrechtsprofessoren Marcel Alexander Niggli. Dieser sei zum Schluss gekommen, dass der Text von Meyer die Voraussetzungen der Rassismusstrafnorm nicht erfülle, sagte Tobler gemäss der NZZ vom 15. März 2005.
  • In einem Kommentar zu diesem Entscheid schreibt Artur K. Vogel in der Aargauer Zeitung vom 19. März 2005, die Strafuntersuchung sei zu Recht eingestellt worden: «Es geht hier um Grundsätzliches. Wer politische oder weltanschauliche Differenzen vor dem Richter austrägt, wer versucht, andere, ihm nicht genehme Meinungen gerichtlich zu unterdrücken statt mit Argumenten zu parieren, der stellt die Presse- und Meinungsfreiheit und damit den demokratischen Ideenwettkampf infrage.»

Diese klare Stellungnahme für die Meinungs- und Pressefreiheit wider den religiösen Obskurantismus und den linken Meinungsterror ist für linke sog. «Menschenrechtler», denen die Menschenrechte der Islamopfer herzlich egal sind,  nicht zu verkraften. Die Freiheit zur Religionskritik für die Religionspolizei «zu einseitig».

  • Aus menschenrechtlicher Optik ist diese Stellungnahme allzu einseitig. Denn es ist klar, dass die Rassismusstrafnorm grundsätzlich eine sinnvolle Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit darstellt. Deshalb sind die genaueren Gründe, die zur Einstellung des Verfahrens führten, von Interesse. Gemäss Staatsanwältin Tobler soll die Begründung mit der Einstellungsverfügung veröffentlicht werden.
  • Neben der genannten Klage der Grünen sind im Herbst 2004 laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» insgesamt neun weitere Strafanzeigen gegen islamfeindliche Tiraden eingereicht worden. Die Klagen stehen alle in Zusammenhang mit der antimuslimische Inseratekampagne im Vorfeld der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung vom 26. Sept. 2004. Die Bezirksanwaltschaft des Kantons Zürich hat eine Strafuntersuchung eröffnet.

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Im Namen der Freiheit

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen empfiehlt den Gemeinden, muslimischen Mädchen beim Schulbesuch das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. Nach Auffassung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus verletzt dies «das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung».

Eine Aussage ist dabei besonders interessant: Das Kopftuchverbot, so die Kommission, sei der Angriff «auf ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot».

Was heisst das? Es heisst: Den muslimischen Mädchen und Frauen ist von ihrer Religion auferlegt, ein Kopftuch zu tragen.

Das Gebot ist also ein Verbot: das Haar frei zu tragen, es den Knaben in der Schule und den Männern auf der Strasse zu zeigen.

Die weibliche Haarpracht gilt im Islam als besonders verführerisch. Sie ist geeignet, die Männer erotisch zu provozieren. Sie muss deshalb verborgen werden.

Das Kopftuch ist kein Symbol der islamischen Lehre wie etwa das christliche Kreuz oder der jüdische Davidstern. Es ist der öffentlich sichtbare Ausdruck religiöser Unterdrückung von muslimischen Mädchen und Frauen.

Der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus kommt das Verdienst zu, dies offiziell festgestellt zu haben – «ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot».

Es bedurfte allerdings nicht dieser Islam-Exegese, um zu wissen, was das Kopftuch bedeutet. Man muss nur hinschauen, wie in der islamischen Welt mit Frauen verfahren wird, die gegen ihre Stigmatisierung durch unterdrückerische Kleidervorschriften verstossen.

Im Iran kann bereits eine einzige hervorblitzende Haarsträhne zur Drangsalierung durch die Religionswächter führen, zum Beispiel zur Auspeitschung; in Ägypten, wo der Scharia-Islam gerade die bis anhin relativ moderne Gesellschaft erfasst, werden Frauen, die ihr Haar zeigen, Opfer patriarchalischer Gewalt; ganz zu schweigen von dem, was Frauen widerfährt, die in Saudi-Arabien, in Pakistan, im Sudan, in Somalia oder Bangladesch gegen die Verschleierungsvorschrift verstos­sen. Da kann schon ein nackter Fussknöchel zur Folter führen.

Es ist nicht möglich, die islamische Unterdrückungs-Litanei gegen Frauen auf einer Zeitungsseite auch nur verkürzt wiederzugeben. Koran, Scharia und Überlieferung bilden einen religiösen Kosmos der systematischen Frauenverachtung, Frauenentrechtung, Frauenpeinigung. Unfassbar für unsere freiheitliche demokratische Rechtskultur – sollte man meinen.

Wie ist es zu erklären, dass irgendjemand vor diesem absolut unbestreitbar brutalen und auch blutigen Hintergrund behaupten kann: Kopftuch und Verschleierung bis hin zur Burka seien legitimiert durch die Religionsfreiheit? Ja sie seien geradezu ein Freiheitsrecht der Frau?

Es ist zu erklären durch die zynische Umwertung unserer Werte: Die Freiheit der Frau wird der Freiheit der islamischen Religion untergeordnet. So erscheint die Unterdrückung der Frau plötzlich als religiöses Freiheitsrecht. Und so wird im Namen der Freiheit die Unfreiheit gerechtfertigt.

Mitten in unserer egalitären Gesellschaft ist die in der Verfassung festgelegte Gleichberechtigung von Frau und Mann für Muslime ausser Kraft gesetzt.

Wer sich gegen das Kopftuch für muslimische Mädchen und Frauen einsetzt, wer wie der sankt-gallische Erziehungsrat für ein Kopftuchverbot in Schulen eintritt, gilt – welch Paradox, welche Absurdität, welche Infamie! – als intolerant, als freiheitsfeindlich. Als, Gipfel des Schimpfs, «islamfeindlich».

Wieso ist «islamfeindlich» überhaupt ein Schimpfwort? Waren die Demokraten von links bis rechts nicht auch «kommunismusfeindlich» und «faschismusfeindlich»? Ist es für Demokraten nicht ganz einfach Pflicht, «totalitarismusfeindlich» zu sein?

Wenden sich Demokraten nicht zu Recht gegen die klerikalfaschistische Pius-Bruderschaft? Oder gegen die fundamentalistischen Evangelikalen? Was muss sich die katholische Kirche an Kritik durch säkulare Demokraten täglich gefallen lassen?

In der islamischen Religionskultur herrscht der Mann über die Frau wie vor noch nicht allzu langer Zeit in Südafrika die Weissen über die Schwarzen.

Die untergegangene südafrikanische Apartheid für Schwarze ist gleichzusetzen mit der heute geltenden islamischen Apartheid für Frauen. Sie wird auch bei uns praktiziert.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus rechtfertigt diesen Rassismus gegen Frauen – im Namen der Freiheit.

Frank A. Meyer

http://www.blick.ch/news/politik/fam/frank-a-meyer-im-namen-der-freiheit-id57650.html

http://www.blick.ch/news/politik/fam/frank-a-meyer-totalitaere-religion-id3028202.html

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Die Anzeige IZRS 2010 geht an das Untersuchungrichteramt Bern-Mittelland. Dort gehen die Kettenanzeigen der Denunzianten gegen Islamkritiker gern ein. Das Untersuchungsrichteramt befindet sich im Rayon des Berner Islaminstituts des deutschen Prof. Schulze, ein Experte für die Einschätzung von Islamisten als unbedenklich (wie der beiden Burschen vom IZRS, die bei ihm ihre Koranschulkenntnisse vervollkommen, siehe «Schulze und seine Paradiesvögel»

Nun hat das Denunziantenteam zugeschlagen. Berater des Teams, das des Umgangs mit einer demokratischen Presse noch nicht recht mächtig ist, ist Herr Bergamin, der den Islamisten-club der Schulzeschüler in der Kunst des Anzeigens (genannt „Umgang mit Journalisten“ heisst dass im Denunziantenjargon) schult.

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Schulze in der NZZ Blanchocheck für den IZRS

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Dies ist nicht der erste Coup der von Bergamin und Schulze Geschulten gegen die freie Presse, der nächste wird bald folgen, bis freimütige Journalisten wie Frank A. Meyer nicht mehr schreiben können, was zwar alle Journalisten wissen, die Duckmäuser sich aber nicht zu schreiben trauen. Denn nach Scharia, die der Islamistenclub für die ideale Rechtsform ansieht, ist kein Platz für Islamkritik in der idealen islamisierten Gesellschaft. What next?

Die Anzeige erfolgte nach der Rassismusstrafnorm, dem OIC-konformen Zensur-Modell für die EU. Wer den Gesslerhut von Kreis nicht grüsst, mussmit anzeigen rechnen.

Im Tagesanzeiger von heute kann man Friedman als Grossinquisitor gegen Sarrazin angucken, der die Amtsenthebung des medial eingekesselten Islamkritikers als die „Freiheit des Arbeitgebers“ bezeichnet. Im der BaZ von gestern konnte man den Grünen Vischer angucken, der auch auf Anzeigen im Sinne der Scharia spezialisiert ist. Frank A. Meyer wurde von der Grünen Fraktion auch schon früher angezeigt: Das Ignoranz-Forum, wie der Name schon sagt, berichtet Hier tobt sich die linken Ignoranz in gewohnter Arroganz gegen Kritiker ihrer Ideologie aus. Kritik ist Hetze für Rechtgläubige Mohammedaner und für rechtgeleitete Linksfaschisten. http://www.ignoranz.ch/item/anzeigen-gegen-frank-a-meyer-und-akgm-wegen-hetzerischen-publikationen/

Ob Frank A. Meyer doch langsam merkt, was vom Minarett verkündet wird und sich eine minarettfreie Schweiz wünscht?

Siehe >Meyers Milieu:

http://neue-sichel.over-blog.de/article-die-neue-offenheit-56719748.html

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3.9.10

SAlafisten-Abteilung marschiert

Die Religionspolizei fotografiert

Einladung zur Ausmerzung der Kritik(er)

Die deutsche Vorlage des Schweizer Islamistenvereins IZRS, der den Journalisten Frank A. Meyer angezeigt hat, nennt sich wie gesagt „Einladung zum Paradies“ und treibt zur Zeit ihr Unwesen in Mönchengladbach, wo die EZP eine Koranschule durchzuzwängen versucht, was bisher nicht gelang. Bei seiner Protestaktion mit AllahuAkbar-Geschrei hat der obskure Paradiesverein schon die Bürger und Bürgerinnen, die die Einladung zum islamischen Paradies dankend ablehnen, nach Art der islamischen Religionspolizei schon fotografiert. Die Denunziantenschule marschiert und lädt ein. Zur Strafe Allahs für die Ungläubigen?

Salafisten gehen auf die Straße

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Salafisten-gehen-auf-die-Strasse_aid_902329.html

04.09.2010

  • Mönchengladbach (RP) Der Verein „Einladung zum Paradies“ will nun jeden Freitag auf dem Eickener Markt beten. Dies ist eine Reaktion auf das Verbot, die Moschee zu nutzen. Gegen die geplante Islamschule demonstrierten am Freitag 300 Bürger. Gegen die geplante Islamschule demonstrierten am Freitag 300 Bürger. Sven Lau, zweiter Vorsitzender des Vereins „Einladung zum Paradies“ (EZP), hatte es angekündigt: „Wenn wir nicht mehr in unsere Moschee dürfen, gehen wir auf die Straße.“ Seit gestern ist es soweit: Das Gebetshaus an der Eickener Straße ist versiegelt, das Freitagsgebet findet auf dem Eickener Marktplatz statt. Gestern Nachmittag trafen sich dort zum ersten Mal rund 130 Anhänger. Männer mit langen Bärten und Frauen, zum Teil voll verhüllt, kamen zum Gebet, das bei der Polizei als Kundgebung angemeldet worden war. EZP-Ordnungshüter in Schwarz Prediger Sven Lau wetterte erneut gegen die Medien und versicherte, dass die Anhänger des Vereins friedlich seien. „Wir sehen nur anders aus, wir wollen keinem Angst einjagen“, verkündete er. Als jedoch eine Frau nach vorne trat und mehrfach dazwischen rief „Ihr unterdrückt Frauen und Kinder!“, konterten die Anhänger des Vereins mit lautem und aggressivem „Allahu Akbar“ (Gott ist der Größte). Einer der EZP-Ordnungshüter des Freitagsgebets in schwarzer Kleidung soll später „Sexobjekt“ zu ihr gesagt haben. Während des Gebets ließ der Verein alle Gesichter der Umstehenden filmen. _____________________________________________________________

7.9.10 13

Dänemarks Islamproblem

Islam größtes Problem für die Dänen

Quelle: Nordschleswiger.dk (nicht mehr online)

Aarhus – 17. August 2010

  • Fast die Hälfte aller Dänen sieht die Zuwanderung als Vorteil für die dänische Gesellschaft, doch mehr als die Hälfte aller Dänen betrachten die Anwesenheit des Islams im Lande als Problem. Das zeigt eine Umfrage des Rambøl-Instituts im Auftrage von „Jyllands Posten“. Die Zuwanderung in den letzten vier Jahrzehnten wird überwiegend begrüßt, von 49,7 Prozent der Dänen, während 42,4 Prozent Ausländer negativ einstufen. Der Islam in Dänemark wird noch immer sehr skeptisch beurteilt: 54,9 Prozent der Befragten sehen ihn als eine Gefahr für die Zusammenhangskraft, für den nationalen Zusammenhalt, während 39,9 Prozent den Islam in Dänemark als problemlos bewerten. Lektor Jens Peter Frølund Thomsen von der Universität Aarhus studiert seit Jahren diese Fragen und wundert sich über dieses Ergebnis, denn die Zuwanderung ist von Politikern inzwischen gestoppt werden und außerdem stehen heute viele Ausländer in Beschäftigung. Bei fast 50 Prozent der Dänen steckt der Widerstand „in einer spürbaren Aversion gegen jede Zuwanderung“, begründet der Forscher die Untersuchung.

Anm.: Die übliche Abwertung der Islamkritik, die als Aversion gegen jede Zuwanderung diskreditiert wird. Politisch korrekte Forschung erbringt die gewünschten Ergebnisse.

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9.9.10 11

Kein Minarett kein Muezzin in der Schweiz

  • Das Schweizervolk und die Kantone haben mit deutlichem Mehr ein Minarett-Verbot beschlossen. Islamismus–Exponenten und Antidemokraten wollen den Volksentscheid via Europäischen Gerichtshof rückgängig machen.
  • Von gleichem Absender werden gegen einzelne Persönlichkeiten, die sich in der Abstimmung für das Minarett-Verbot eingesetzt haben, Gerichtsverfahren angestrengt. Wegen behaupteter Verstösse gegen die Rassismus-Strafnorm. Und einige Parlamentarier, unterstützt von einem Alt-Bundesrichter und Heerscharen von Medienschaffenden, wollen die Demokratie einschränken: «Gewisse Fragen» wie etwa das Minarett-Verbot dürften nicht weiter der «Willkür von Stimmbürgern» ausgesetzt werden. Darüber dürfe nur eine Richter-Elite befinden.
  • Meinungsfreiheit bedroht
  • Mit noch viel mehr Getöse versuchen Politik und Publizistik in Deutschland, einen gestandenen Sozialdemokraten nach allen Regeln tödlicher Diffamierung «fertig zu machen». Dessen «Verbrechen»: Er äusserte sich ohne Scheuklappen zu den Folgen tatenlos hingenommener Islamisierung. Wer Meinungsfreiheit lebt, wird Opfer offener Verfolgung.
  • Die hiesigen «Anwälte der Menschenrechte» stehen an vorderster Front der Freiheits-Fessler – sozusagen «moderne Gessler».
  • Fakten
  • Auch aus der muslimischen Welt gelangen Nachrichten zu uns: Im Iran wurde einer Frau mittels brutaler Folter ein «Geständnis» angeblich begangenen Ehebruchs abgerungen. Das Urteil: Hinrichtung durch Steinigung. Die Vollstreckung steht unmittelbar bevor. In Genf wirbt Muslim-Sprecher Hani Ramadan um «Verständnis» für die Steinigung.
  • Die in Europa zugunsten der Muslime überaus geschäftigen Menschenrechts-Organisationen lassen sich zum Horror-Urteil von Teheran nicht vernehmen. Folter und Steinigung im Iran kümmert Menschenrechts-Anwälte offenbar nicht. Bereits der kürzliche Vollzug einer Steinigung wegen angeblichen Ehebruchs durch afghanische Taliban wurde von den Menschenrechts-Aposteln kommentarlos hingenommen.
  • Und selbst der Uno-Menschenrechtsrat, gehätscheltes Liebkind von Bundesrätin Calmy-Rey, meidet das Thema «Steinigungen» sorgfältigst. Menschenrechts-Verletzungen durch islamistische Regimes sind für diesen Menschenrechtsrat tabu. Das Stimmengewicht der islamischen Staaten ist in diesem Rat so gross, dass sich niemand, der irgendwo in der Uno noch Karriere machen will, mit den Muslimen je anlegt. Karriere oder Menschenrechte: Die Entscheidung der Funktionäre in der Weltorganisation ist so klar wie einstimmig. Zu Steinigungen schweigt die Uno, dafür fällt sie über demokratisch zustande gekommene Volksabstimmungs-Entscheide in der Schweiz her.
  • Kulturkampf
  • Ein Kolumnist des SonntagsBlick wird von hiesigen islamistischen Scharfmachern angeklagt, weil er die Instrumentalisierung eines minderjährigen Muslim-Mädchens als Werkzeug politischer Islamisierung durch einen radikalen Imam zu Recht scharf kritisierte («ohne Kopftuch komme ich nicht in den Himmel», liess der Imam das von ihm abgerichtete Mädchen verkünden). Während die massive Attacke auf die bislang selbstverständliche Freiheit der Meinungsäusserung von den hiesigen Menschenrechts-Schaufensteraposteln schweigend hingenommen wird, setzen sie sich ein für die Abschaffung des offenbar muslimfeindlichen «Grüssgott», für die Tolerierung von Kopftuchmädchen in der Volksschule, für die Abschaffung des Wienerli nach dem Räbeliechtliumzug (weil es Schweinefleisch enthält). Ein Kulturkampf ist entbrannt. Die fundamentalen demokratischen Freiheitsrechte sind bedroht. Von innen wie von aussen.
  • Ulrich Schlüer

Komitee «Ja zum Minarettverbot», Postfach 23, 8416 Flaach – http://www.minarette.chinfo@minarette.ch

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Der hier genannte «Kolumnist des Sonntags-Blick» ist jener Frank A. Meyer, den seine Genossenschaft nicht davor bewahrt hat, nun ebenfalls angezeigt worden zu sein von den moslemischen Denunzianten.

Damit nicht noch mehr Islamkritiker, die vom Denunziantenmob an die Stawa ausgeliefert werden für ihre freien, keineswegs kriminellen Ansichten, dem Treibjägermob in die Fänge geraten, sollte Frank A. Meyer vielleicht einmal gegen das fatale Rassismusgesetz Stellung beziehen. Er hat zwar genügend Mittel zur Verfügung, um beliebige Anwälte bezahlen zu können, aber nicht so die von lauernden Kettenanzeigern der Rassendiskriminierung ruf-mörderisch bezichtigen Religionskritiker. Ist Religion eine Rasse? In einem Klima, in dem schon ein Witz über Minarette zur Strafanzeige und Verurteilung führt, behält am Ende die ölgeschmierte Denunziantenbande mitsamt ihren Anzeigenanwälten die Oberhand.

Denunziantentrainer Assadullah Bergamin macht’s möglich. Und in Basel gibt der unsägliche Muezzinfan Morin den Hetz-Imamen, für die seinesgleichen unter den Tieren steht, grünes Licht für weitere kriminelle Volksverhetzung gegen die Kuffar. Die windelweichen Ausreden von Morin auf die Anfragen im grossen Rat der Stadt bezüglich der Hetzpropaganda nach Koran (Frauenprügel etc.) zeigten einen Mann ohne Rückgrat, der sich um jeden Protest gegen die Verbrechen, zu denen Koran und Imam in den Moscheen aller Welt aufrufen, winselweich herumdrückt. Mit untertänigen Bücklingen vor den moslemischen Menschenrechtsverächtern.

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10.9.10

Freispruch für Frauenprügelpropaganda

Unter den Affen und Schweinen

http://www.news.ch/Muslimgemeinde+Sekretaer+freigesprochen/455090/detail.htm

  • Basel – Der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel hat sich mit seinen Äusserungen in einer Fernsehreportage nicht strafbar gemacht: Das Basler Strafgericht hat ihn am Freitag vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit freigesprochen.
  • Der 33-jährige Schweizer hatte sich in der Sendung «Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz» des Schweizer Fernsehens im April für die Einführung der Scharia in der Schweiz ausgesprochen und das Schlagen von widerspenstigen Ehefrauen religiös gerechtfertigt. Daraufhin hatte ein Vertreter der SVP Strafanzeige eingereicht.
  • Vor Gericht machte der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geltend, er sei mit der Veröffentlichung der Aussagen nicht einverstanden gewesen. Sie seien überdies aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Gerichtspräsident schloss sich dieser Sichtweise nicht an, verneinte aber dennoch die Strafbarkeit.
  • Durch Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt
  • Die Äusserungen des Angeklagten im Gespräch mit der TV-Journalistin seien durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt, hielt der Gerichtspräsident mit Nachdruck fest. Von einer Aufforderung im Sinne von Artikel 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuches könne nicht die Rede sein. Der Angeklagte habe niemanden zur Umsetzung aufgefordert, sondern bloss einen Wunsch ausgedrückt.
  • Dies hat er aber nach Meinung des Gerichts unmissverständlich getan und mit seinen Aussagen im Gerichtssaal bestätigt. Er habe drakonische Strafen wie Handabhacken als sinnvoll bezeichnet und die Einführung der Scharia in der Schweiz befürwortet, anders könne man das nicht verstehen, sagte der Gerichtspräsident.
  • Schuldspruch und Geldstrafe gefordert
  • Die Staatsanwältin hatte wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit einen Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken verlangt. Ob sie gegen das Urteil des Strafgerichts appellieren wird, hat sie noch nicht entschieden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Das Schweizer Gericht befand, dass seine Ansichten und Äusserungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Ist die Bezeichnung von „Schweinen“ bzw. noch unter den Schweinen Stehenden (Tiervergleich!), auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt?

Frauenprügeln und die Prügelpropaganda nach Koran ist offenbar nichts, was die Schweizer Justiz als Menschenrechtsverletzung unterbinden will. Aufruf zur Kriminalität nach Koran wird offiziell geduldet und als nicht ernst gemeint erklärt. (Bzw. als nicht zur unmittelbaren Ausführung gedacht…) Wehe, solche Aufrufe zu Gewalttaten richteten sich gegen Moslems!

Frauenprügeln gilt zwar nach Schweizer Gesetz als Delikt, aber wenn das Gewaltdelikt mit der Scharia begründet wird, sind Gewaltverbrechen gegen Frauen legal für das ehrenwerte Schweizer Scharia Gericht, oder wie? Auch für den Georg Kreis ist das Frauenprügeln im Moslemmilieu völlig normal und keiner Sanktionen wert. Sexualrassisten unter sich.

In der Schweiz, wo harmlose Witzmacher zu hohen Bussen verurteilt werden, rutscht die Justiz vor den Frauenprügelpropagandisten auf den Knieen. Sie stehen noch unter den Tieren, diese Richter, nach der korangerechten Ansicht des Imams der Arrhima-Moschee sind die Kuffar ja nicht mal Affen und Schweine. Aber solche tierverglediche scheinen das Gericht gar nicht zu stören. Nimmt dieses Gericht den Koran vielleicht nicht ernst? Sollte man das Gericht nicht anzeigen wegen Nichtrespektierung des Korans?

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Begrüsst wird das Urteil pro Frauenprügelpropaganda auch von den willigen weiblichen Hilfskräften des Linkspatriarchats. Zufrieden zwitschert eine Elisa Streuli in die Camera. Was will das Weib? Will es vielleicht korangerecht verprügelt werden? Oder wie darf man die Freude über den Freispruch für die Prügelpropaganda verstehen? Frau Streuli ist aus dem Stoff, aus dem die Huris fürs moslemische Männerparadies sind. Schon auf Erden ist das Hirn dieser Weibchen wie ein Saatfeld, das der Moslemmann bestellen kann wie und wann er will. Zwitscher zwitscher gacker gacker, ja die Frauen sind ein Acker.

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