Nebelhorn April 2010

April 10

>Die Ungläubigen sind niedriger als ein Tier

>Von der hochstehenden Schweizer Justiz

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Verkehrte Welt

Die Ungläubigen sind niedriger als ein Tier

Rassismus-Vorwurf

BASEL – Die SVP hat genug: Sie will den Basler Imam Ridha Ammari wegen rassistischer Aussagen anzeigen. Dieser fühlt sich falsch verstanden und wehrt sich.

http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/rassismus-vorwurf-basler-imam-wehrt-sich-id47020.html

06.04.2010

„Verkehrte Welt“ nennt die Mittellandzeitung v. 6.4.2010 die Anzeige der Jungen SVP wegen Rassendiskriminierung gegen den Basler Imam, der die Ungläubigen als „niedriger als ein Tier“ bezeichnete bzw. eine entsprechende Koran-Sure zitierte. Wohlgemerkt: die Anzeige, nicht deren Anlass ist hier die «Verkehrte Welt».

Im Gegensatz zu der TV-Sendung wird in der MZ immerhin die Beeinträchtigung des Fernsehteams durch die Vertreter der Religion des Friedens und der Toleranz erwähnt. Die Bezeichnung der Ungläubigen als „niedriger als ein Tier“, was noch keinen linken Denunzianten gestört hat, sei für die SVP schockierend gewesen. Für die Presse offenbar nicht. MZ berichtet weiter:

 

  • „In der Sendung forderte zudem der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel, Osmanoglu, die Wiedereinführung der Scharia (Händeabhacken bei Dieben, Schlagen der Ehefrau etc.), und eine Vertreterin der staatlichen Stelle für Gleichstellung und Integration verhinderte in Basel ein Fernsehinterview mit einer Muslimin bei einer Kundgebung nach der Minarett-Abstimmung.“

Die Sorge der islamhörigen Weiblichkeit, dass die Barbareien der Scharia blossgestellt werden könnten, ist bekannt. Die Kriecherei vor Moslemmachos kennt keine Grenzen bei dieser Art Weiblichkeit, die sich dem neuen Männerrecht andient. Es ist dieselbe Gleich-stellungsstelle, die auch für das Verbot des Plakats gegen die Minarette in Basel plädierte.

  • „Die Junge SVP reichte nun Strafanzeige sowohl gegen den Imam mit dem Tiervergleich als auch gegen Scharia-Befürworter Osmanoglu ein, sagt Alexander Gröflin, und sorgt damit für eine aussergewöhnliche Situation: Das Anti-Rassismus-Gesetz, das einst zum Schutz von Minderheiten und gegen den Willen rechts-bürgerlicher Kreise eingeführt worden ist, finde damit Anwendung gegen diese Minderheiten – und das auf Intervention der SVP.“

Womit der Verfasser des Artikels in der MZ ein sonderbares Verständnis von Rassismus bekundet mit der Annahme, „Minderheiten“, von denen im ARG keine Rede ist, könnten nicht rassistisch sein. Kommen „rassistische“ Einstellungen nur in Mehrheits-Gruppen vor? Die verkehrte Welt, die sich im Kopf von Jürg Gohl vorfindet, besagt, dass es unter der Milliarde Moslems auf der Welt keinen Rassismus geben könne und dass die Verteuflung der Kuffar im Koran nicht rassistisch sei.

Die Behandlung von Frauen als Untermenschen nach Koran ist Jürg Gohl noch nie als Rassismus aufgefallen. Wenn Moslems die Entfernung der unreinen Christenerde aus ihren Grabstellen verlangen, ist das für die MZ nicht rassistisch, aber wenn die SVP protestiert, ist das „Verkehrte Welt“ für islamophil geordnete Köpfe. Weiter lesen wir, Gröflin werfe der Stelle für Integration und Gleichstellung vor, nach Stasi-Manier vorzugehen.

  • „Es ist zudem höchst bedenklich, dass Basel einmal mehr als Negativ-Beispiel herhalten muss und sich die offizielle Seite zur Situation nicht äussert.“

Das ist im rotgrün verfilzten Basel nichts Neues. Sodann mokiert sich die MZ: islamsevil:

  • „Liberaler wittert Riesengefahr.“

 

  • Auch der Liberale Grossrat André Auderset, der eben erst mit den Raucherclubs für Aufsehen gesorgt hat, schickt sogar aus dem Ausland eine Interpellation nach Basel, die den Begriff „Hassprediger“ im Ttitel trägt. Er fragt die Regierung unter anderem an, ob der Predigt-inhalt strafrechtliche Schritte und allenfalls eine Ausweisung rechtfertige.“

Man denke! Für den Journalisten, dem die Degradierung von Frauen und Ungläubigen zu Untermenschen des Islam kein Begriff ist, und wenn, keiner Rede wert, ist auch die Hetze gegen die Kuffar keine Hetze, die islamischen Hassprediger stören ihn nicht, er muss sie ja nicht hören. Nur die Interpellation des Liberalen irritiert ihn. „Sogar aus dem Ausland“! Ist der Islam ein Inland-Phänomen oder kommt der vielleicht aus dem Ausland? Statt ruhig weiter Urlaub zu machen, kümmert sich also ein auch noch um die Geschehnisse in der Schweiz, die Herrn Gohl nicht interessieren, ausser dass die SVP und ein Liberaler dagegen protestieren. Das geht der Presse, die sich an die bundesrätliche Mahnung vor der Minarettabstimmung hält, nicht über die Grenzen zu schauen, sondern den Blick auf den Swisslam zu beschränken, zu weit.

Mit jeder Zeile gibt der Verfasser zu verstehen, dass er nicht so einer ist, der etwas zu beanstanden fände am islamischen Untermenschenstatus der Nicht-Gläubigen oder gar am Frauenprügeln. Das liegt der MZ so fern wie dem früheren Migrationsbeauftragten von Basel, der „alles im Griff hatte“ und alles abwürgte, was daran Zweifel aufkommen liess.

Obwohl Auderset von Thomas Kessler, dem früheren Integrationsbeauftragten, früher mehrfach beschwichtigt worden sei, dass es in Basel keine Hasspredigten dieses Ausmasses gebe, habe er der Sache nie ganz getraut und nun dafür die Bestätigung erhalten.“

Wie kann man einem Islamophilen, der mit dem Kopftuch, das er nicht tragen muss, keine Probleme hat, und auch sonst keine Probleme mit dem Islam kennt, auch nur eine Sekunde trauen?! Was soll an der linken Islamlobby vertauenswürdig sein?

  • „Wenn die Islam-Angehörigen in den Freitags-Gebeten in diesem Masse aufgeputscht werden, so kann das eine Riesengefahr bedeuten“, sagt Auderset. „Fehlbare müssen deswegen weggewiesen werden.“

 

Was für eine optimistische Vorstellung! Glaubt denn noch jemand, dass die Schweizer Justiz moslemische Rassisten, für die Ungläubige unter dem Tier steht, und für die Juden Affen und Schweine sind, für die die Christenerde zu unrein ist, strafrechtlich belangen wird!

Die Schweizer Justiz verfolgt lediglich Islamkritiker wegen „Rassen-Diskriminierung“ und harmlosen Witzen über Religionsgrotesken und Behördenarabesken; denn die Schweizer Witzjustiz, die die Hetzreden nach Koran gegen die Untermenschen des Islam schützt, hat sich dem Schariarecht schon längst gebeugt. Ein so tief gebeugtes und gekrümmtes Recht wie das der Schweizer Justiz wird doch nicht gegen islamische Herrenmenschmentalität und Hassprediger eine Ermittlung einleiten! Frauenprügelpropagandisten herzlich willkommen in der Schweiz. Da erscheint keine Staatsanwaltschaft mit Stasimethoden im Morgengrauen. Islamische Hassprediger und Volksverhetzer haben nichts zu befürchten von der Basler Justitz.

  • Der Liberale Auderset würde er es begrüssen, „wenn die Staatsanwaltschaft wegen eines Verstosses gegen den Antirassismus-Artikel eine Untersuchung einleiten würde“.

 

Eine Justiz, die den rufmörderischen Denunzianten von der islamlobby willfährig ist, soll gegen einen islamischen Hetzer vorgehen? Das soll wohl ein Witz sein. Lasst euch nicht beim Lachen erwischen, Religionswächter verstehen keinen Spass mit der Toleranz! Die Basler Staatsanwaltschaft und Richterschaft steht zwar noch unter den Affen und Schweinen, unter den Hunden und Ratten, wenn wir den Basler Imam und den Koran richtig verstanden haben, und wir vernehmen es mit Interesse, aber wie soll sie dem Imam nachweisen, dass der Koran irrt und das Basler Justizpersonal hoxch über diesen Tieren steht? Irrt der Koran? Oder irren die Basler Justizpersonen? Sind sie keine Affen und Schweine oder gar noch niedrieger als Affen und Schweine? Wie will die Basler Justiz nun nachweisen, dass Allah irrt?

Laut „Basler Zeitung“ vom 6.4.2010 hat die JSVP den Fall des Imams, dessen Äusserungen als rassendiskrimierend und volksverhetzend auch an die EKR weitergeleitet. Au weia! Eine Weiterleitung an den obersten Nachtächter und Meinungsaufseher der Religionspolizei, den Islamkritikzensor der Schweiz, den stadtbekannten Professor Kreis, diese geistige Potenz, für die Kritik am islamischen Antijudaismus wie Judenverfolgung ist und die Kritik am islamischen Geschlechtsrassismus rassistisch! Kreis der wahre Menschenrechtsexperte!

  • Von der Arrahma-Moschee war für die BaZ gestern niemand für eine Stellungnahme zu erreichen,

schreibt die BaZ treuherzig. Nicht mal für das Basler Sprachrohr der Islamlobby erreichbar?

Aber kaum hatte auch die SP (!) sich aufgerafft, die Hetzreden aus dem Islamistenzentrum zu beanstanden (die korrupte Linke, die seit Jahr und Tag jeden Potest gegen die laufenden islamischen Zumutungen unterdrückt, die gegen Islamkritiker als „Rassisten“ hetzt und dabei Wähler verliert, muss sich wohl etwas einfallen lasen), fiel die BaZ auch ihr in den Rücken und liess wissen, dass die Anklage „zerfällt“. Kunststück, dass eine Anzeige gegen islamische Hetzredner „zerfällt“ in der Stadt, deren Präsident es gar nicht erwarten kann, dass die Bürger vom Muezzin beschallt werden. Da zerfällt alle Islamkritik. Sie löst sich auf in den Sümpfen der Kollaboration. Aber selbst die Gleichstellungsbeauftragte hat inzwischen Mühe mit den Vertuschungsversuchen im Kuschermilieu. Es lässt sich nicht mehr alles unterm Deckel halten, was zum Himmel stinkt im grünbraunen Sumpf der Kollaboration mit dem neuen Faschismus in Europa. Da helfen keine Kosmetikerinnen mehr und keine Hirnmasseusen.

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9.4.10

Von der hochstehenden Schweizer Justiz

Die Solothurner Justizbehörden stehen in der Kritik. Wegen eines Formfehlers drohen nun die Straftaten eines berüchtigten Schlafzimmerräubers aus den 90erjahren zu verjähren. In einem besonders schweren Fall wurde gar nie Anklage erhoben, obwohl eine Frau an den Folgen des Überfalls starb. Die Solotzhurner Kriminelleschutzjustiz verschlampt einen skandalösen Fall.

  • Geraubt, gequält, geschlampt

 

 

  • Er stieg nachts in Wohnungen, quälte die Bewohner, raubte sie aus – und kommt womöglich ohne Strafe davon. Weil die Solothurner Justizbehörden schlampten.
  • Der Kosovare war im September 1995 vom damaligen Solothurner Kriminalgericht in Abwesenheit zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Er galt als einer der Anführer der Schlafzimmerräuber-Bande, die 1992 im Mittelland nachts bewaffnet in Wohnungen einstieg, die Opfer quälte und ausraubte.
  • Staatsanwalt liess Anklage fallen
  • Er wurde unter anderem wegen bewaffneten, bandenmässigen und lebensgefährlichen Raubes in mehreren Fällen verurteilt. Weitere Straftatbestände waren qualifizierte Notzucht sowie Freiheitsberaubung.
  • Der Staatsanwalt liess am Prozess die Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung fallen. Auf der Flucht nach einem Raub in Bettlach SO hatte sich der Kosovare zusammen mit seinem Kumpan den Weg frei geschossen.
  • Urteil nicht publiziert
  • Weil das erstinstanzliche Urteil gegen den heute 39-Jährigen nicht im kantonalen Amtsblatt publiziert wurde, ist es nie rechtskräftig geworden, wie die «Weltwoche» in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. Nach 15 Jahren seien die Raubüberfälle verjährt.
  • Die Staatsanwaltschaft Solothurn will den Fall daher einstellen, wie sie am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bestätigte. Die Parteien hätten Gelegenheit, Einsicht in die Akten zu nehmen und Beweisergänzungsanträge zu stellen.

 

 

mehr: http://www.20min.ch/news/mittelland/story/Geraubt–gequaelt–geschlampt-13465608

(nicht mehr online. Warum wohl? Urteil nicht publiziert)